Führerschein Entzug MPU ja oder nein?
Servus ich habe da mal eine frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen der sich auskennt oder schon Erfahrung damit gemacht hat. Ich hatte eine Probezeit Verlängerung und war somit 4 Jahre in der Probezeit (Aufbauseminar auch schon gemacht). Kurz nach der Probezeit kam ein gelber Brief mit 6 Seiten. Wie beschrieben Stande drin, "Zu viele schwere Straftaten im Strassenverkehr während der Probezeit" und somit Führerschein Entzug (keine Abgabe sondern Entzug!). Ich habe jeweils jedes Jahr 1 Punkt kassiert und somit 4 Punkte während der Probezeit gesammelt. Denn Führerschein musste ich direkt abgeben und wollte auch nicht mit dem Rechtsschutz vorgehen aber nun beim Neuantrag wurde mir gesagt das jetzt bei der Bearbeitung entschieden wird wann ich Frühestens meinen führerschein wieder bekommen darf und ob ich ein MPU machen muss. Ist zwar noch nichts sicher aber falls angenommen, ich jetzt einen Brief bekomme und dort steht als Beispiel, Sie können ihren führerschein frühestens nach weiteren 6 Monaten wieder bekommen und unter einer Bedingung, noch dazu einen MPU machen. Kann ich dann mit Rechtsschutz vorgehen und erfolg haben bei der Verkürzung der Monate und eventuell denn MPU weg bekommen? Weil meiner Meinung nach finde ich denn Entzug in Ordnung aber MPU sehe ich nicht ein wegen denn Straftaten. Es war weder Alkohol noch Drogen in spiel. Konsumiere gar nichts davon. Meine Straftaten waren einmal 21Km/h zu schnell (1Punkt), 25Km/h zu schnell (1Punkt kein Fahrverbot), Handy am Steuer (1Punkt) und Rotlichtblitzer unter 1 Sekunde (1Punkt). Jede Straftat war in einem verschieden Jahr über die ganze Probezeit, 2019,2020,2021 und 2022.
Mir gehts jetzt nur darum das wenn ich bescheid bekomme wie es weiter Läuft also wann ich denn Führerschein wieder bekommen kann und ob ich einen MPU machen muss, ob ich dann Erfolg hätte wenn ich mit Rechtsschutz vorgehe.
Vielen Dank schonmal für jede Antwort
1 Antwort
Ich habe jeweils jedes Jahr 1 Punkt kassiert und somit 4 Punkte während der Probezeit gesammelt.
Somit war der Entzug rechtmäßig.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Das war die Reaktion auf deinen ersten Punkt.
Auf deinen zweiten Punkt folgte dann der nächste Schritt:
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Der dritte Punkt war dann ausreichend für den Entzug:
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Wenn du die Fahrerlaubnis neu beantragst, können die wiederholten Verstöße auch Grundlage für eine MPU sein, §11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,