Führerschein bf17?

2 Antworten

Voraussetzungen

"für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)"

https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice/dienstleistungen/fahrerlaubnis-begleitetes-fahren-ab-17-jahre-900000001-0.html?myMedium=1

Ich glaube, das bedeutet "nein".

§ 48a Abs. 5 FeV besagt zur Begleitperson:

Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Eine ukrainische Fahrerlaubnis erfüllt diese Voraussetzung nicht, daher kommt dein Vater nicht als Begleitperson für das begleitete Fahren mit 17 in Frage.

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