Führerschein?

3 Antworten

die läuft ab dem Moment, wo dir der Führerschein zuerkannt wird.

die Prüfbestätigung ist dafür nicht geeignet


DerPe900ter 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 14:59

Da steht unter Punkt 14.(10.) 17.03.2020, also wäre mein Probezeit am 18.03.22 vorbei, richtig?

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Ich meine mir wurde damals gesagt, die Bestätigung der bestandenen Prüfung(en) (in Zusammenhang mit dem Perso, zur Identifikation) würde übergangsweise zum Fahren berechtigen (meine sogar da stand irgendwo eine Frist drauf).

Für die Probezeit zählt allerdings das Datum ab dem der Führerschein gilt (nicht ab wann du ihn bekommst, kannst ihn ja später abholen), da wird dann glaube ich aber sowieso das Datum der bestandenen Prüfung aufgedruckt, oder höchstens noch der Tag danach wenn der Prüfer bzw. DEKRA oder TÜV oder wer noch Fahrprüfungen abnehmen darf die bestandene Prüfung gemeldet haben

Ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Sprich ab Aushändigung des Führerscheins bzw. einer vorläufigen Fahrberechtigung.

Das kann natürlich am Tag der Prüfung geschehen, aber muss es nicht. Man kann die Prüfung schließlich bereits einen Monat vor dem Mindestalter ablegen