FSJ Zertifikat Hochschule?
Ich habe mein FSJ am 01.09.2020 begonnen und bräuchte, damit mein Dienst an einer medizinischen Hochschule angerechnet wird, mindestens 11 Monate.
Allerdings gibt es bei dem Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2021 eine bestimmte Frist, in der ich die FSJ-Bescheinigung einreichen kann. Ich befürchte, dass ich mein FSJ zu spät angefangen habe und es zu diesem Wintersemester nicht klappt, da die Frist vor dem 31.08.2021 bestimmt schon abgelaufen ist. Somit hätte ich die 11 Monate noch nicht ganz voll.
Ich habe mir während meines Freiwilligenaufenthaltes noch keinen Urlaub genommen und mir würden in diesem Fall noch 24 Urlaubstage zustehen (bei 11 Monaten Freiwilligenaufenthalt). Ich habe überlegt die Urlaubstage nach hinten, an das Ende meines FSJ's zu verlagern. Ich erhoffe mir dadurch, dass ich das FSJ-Zertifikat schon eher erhalte, da ich bis dahin meine Arbeitstage geleistet hätte, sodass ich die endgültige Bescheinigung theoretisch fristgemäß einreichen könnte.
Was denkt ihr darüber
1 Antwort
Hi, also so hobbylos wie ich bin antworte ich dir wieder.
Also erstmal gibt Hochschulstart einen Stichtag an, an dem du deinen Dienst 11 Monate absolvieren musst, damit dieser im jeweiligen Verfahren boniert wird.
Dieser Stichtag hat nichts mit der Frist zu tun, die Hochschulstart für das Einreichen der Unterlagen setzt.
Beispiel: Hochschulstart setzt als Stichtag für 11 Monate Dienst im fachlich einschlägigen Bereich den 1.8.21, Nachreichfrist für Altabiturienten ist, keine Ahnung, 1.6. oder so.
Du hast dein FSJ am 1.9. angefangen, damit erreichst du den Stichtag. Jetzt lässt du dir von deiner Einsatzstelle ein Schreiben ausstellen, das dich namentlich erwähnt, den Zeitraum deines FSJ (z.B. 1.9.20 bis voraussichtlich 1.9.21) angibt und ganz wichtig: deine Tätigkeiten im Krankenhaus beschreibt, damit du die fachliche Einschlägigkeit belegen kannst. Urlaubstage sind total egal, die werden nicht erwähnt, kannst Urlaub nehmen wann du willst.
Wichtig ist im Nachhinein, wenn du wieder im AntOn bist, dass du einmal angibst, einen Dienst zu leisten und eine Vorbildung im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu haben. Denn letzteres wird letztendlich von den Hochschulen boniert.
Dann musst innerhalb der Frist von Hochschulstart das Schreiben der Einsatzstelle und eine Dienstzeitbescheinigung des Trägers einreichen.
Also nochmal: Zum Stichtag soll dein Dienst 11 Monate gehen, die Bescheinigung kannst und sollst du dir selbstverständlich davor ausstellen lassen wenn sonst die 11 Monate nicht erreicht werden.