Frühzeitige Volljährigkeitserklärung?!

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Hallo schwarzes Toast:)

wegen der Volljährigkeitserklärung kann ich nichts beitragen, da kenne ich mich nicht aus.

aber wegen dem Führerschein gilt folgendes:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm

Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.

Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.

Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch. Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss. Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.

(§11 Abs. 3 FeV)

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

Die entsprechende MPU kostet 126,14€.


ginatilan  25.11.2012, 05:19

Danke für den Stern

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Ihr könnt euch problemlos eine Wohnung suchen, da dein Freund schon 21 ist. Kommt halt immer darauf an wie gut man was "freies" findet ohne horrende Summen an Kaution oder Makler-Provision hinblättern zu müssen. Früher Autofahren geht nicht, da werde keine Ausnahmen gemacht. Es ist zwar mal im Gespräch gewesen, deshalb das Alter herunterzustufen für den Führerschein, damit die Jugendlichen aus ländlicheren Regionen karkommen, aber das kann sich Jahre hinziehen, bis/ob das umgesetzt wird. Ansonsten: Motorroller oder ne Wohnung direkt bei der Arbeit suchen. Dein Freund wäre ja alt genug...

Du kannst den Mietvertrag eh noch nicht unterschreiben, das müssten deine Eltern für dich machen. Er kann aber die Wohnung auf seinen Namen mieten und du ziehst dann mit ein, mit Anpassung der Nebenkosten.

Früher also vor 1975 ging das denn damals war man erst ab 21 Volljährig. So konnte man ab 18 sich Volljährig erklären lassen, dies wurde 1975 mit der Volljährigkeit ab 18 abgeschafft. Einziege Möglichkeit heute um früher Volljährig zu sein ist ien Heirat ab 16. Aber Dein 21 jähriger Freund kann ja die Wohnung mietenund Du bei ihm einziehen bis Du 18 bist, das ist das einfachst, vielleicht helfen euch die Eltern dabei.


MosqitoKiller  21.11.2012, 06:55

Man wird nicht volljährig, wenn man mit 16 heiratet...

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Schlauerfuchs  21.11.2012, 13:07
@Franticek

Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann man sich mit 16 bei Heirat volljährig erklären lassen, z. B. um einem gemeinsammen Kredit zur Wohnungseinrichtung zu bekommen.

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Schlauerfuchs  11.09.2018, 19:28
@Schlauerfuchs

Leider wurde des Gesetz geaendert, dass seit 01,01.18 keine Heirat unter 18 mehr moeglich ist in Deutschland .

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Wenn es dir zuhause gut geht,würde ich mir die Zeit lassen bis du alles selbst regeln kannst.Weil anders machst du dich von deinem Freund abhänig.Das ist was,was du evtl. jetzt noch nicht hören willst.Aber glaub mir ich hab schon ein paar Erfahrungen in dem Bereich hinter mir.Drück dir die Daumen für den richtigen Weg