Frühzeitige Volljährigkeitserklärung?!
Huhu, kennt sich jemand mit dem Thema aus?
Ich hätte mal ein paar Fragen zur Volljährigkeitserklärung. und im Internet finde ich nichts wirkliches. Ich bin ja 17 und will wenn ich die Schule fertig habe im, Juli2013 zu meinem Freund nach Meinerzhagen bzw. in den Umkreis ziehen. Das Problem ist erstens die Wohnung zu finden denn einen 21 und eine 17 Jährige kommen glaube ich nicht so gut an und ausserdem ist die Busverbindung mieserabel, dass heißt, wenn ich eine Ausbildungstelle habe und die im August, September oder Oktober 2013 anfängt bin ich noch nicht 18. Kann man da irgendwas machen das ich mich für 4 Monte vor meinem 18. Geburtstag für volljährig erklären lassen kann. Es geht hauptsächlich um die Wohnung und ums Autofahren. Das ich flexibler bin. Kann man da irgendwie was machen. LG
Und vielen Danke jetzt schon mal (:
8 Antworten
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Hallo schwarzes Toast:)
wegen der Volljährigkeitserklärung kann ich nichts beitragen, da kenne ich mich nicht aus.
aber wegen dem Führerschein gilt folgendes:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.
Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.
Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch. Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss. Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.
(§11 Abs. 3 FeV)
Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
Die entsprechende MPU kostet 126,14€.
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Ihr könnt euch problemlos eine Wohnung suchen, da dein Freund schon 21 ist. Kommt halt immer darauf an wie gut man was "freies" findet ohne horrende Summen an Kaution oder Makler-Provision hinblättern zu müssen. Früher Autofahren geht nicht, da werde keine Ausnahmen gemacht. Es ist zwar mal im Gespräch gewesen, deshalb das Alter herunterzustufen für den Führerschein, damit die Jugendlichen aus ländlicheren Regionen karkommen, aber das kann sich Jahre hinziehen, bis/ob das umgesetzt wird. Ansonsten: Motorroller oder ne Wohnung direkt bei der Arbeit suchen. Dein Freund wäre ja alt genug...
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Du kannst den Mietvertrag eh noch nicht unterschreiben, das müssten deine Eltern für dich machen. Er kann aber die Wohnung auf seinen Namen mieten und du ziehst dann mit ein, mit Anpassung der Nebenkosten.
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Früher also vor 1975 ging das denn damals war man erst ab 21 Volljährig. So konnte man ab 18 sich Volljährig erklären lassen, dies wurde 1975 mit der Volljährigkeit ab 18 abgeschafft. Einziege Möglichkeit heute um früher Volljährig zu sein ist ien Heirat ab 16. Aber Dein 21 jähriger Freund kann ja die Wohnung mietenund Du bei ihm einziehen bis Du 18 bist, das ist das einfachst, vielleicht helfen euch die Eltern dabei.
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Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann man sich mit 16 bei Heirat volljährig erklären lassen, z. B. um einem gemeinsammen Kredit zur Wohnungseinrichtung zu bekommen.
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Leider wurde des Gesetz geaendert, dass seit 01,01.18 keine Heirat unter 18 mehr moeglich ist in Deutschland .
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Wenn es dir zuhause gut geht,würde ich mir die Zeit lassen bis du alles selbst regeln kannst.Weil anders machst du dich von deinem Freund abhänig.Das ist was,was du evtl. jetzt noch nicht hören willst.Aber glaub mir ich hab schon ein paar Erfahrungen in dem Bereich hinter mir.Drück dir die Daumen für den richtigen Weg
Man wird nicht volljährig, wenn man mit 16 heiratet...