Fristlose kündigung durch undichten dachboden?
Hallo alle miteinander,
Ich habe eine Frage und zwar ist in unserer Wohnung in jedem Raum, bis auf das Bad, schimmel aufgetreten sehr plötzlich infolge des starken Regens der letzten Tage. Wir haben die Vermieter angerufen und am selben Tag kamen Mitarbeiter um diesen zu beseitigen. Leider haben sie dabei festgestellt dass in jedem dieser Räume eine Feuchtigkeit in den Wänden von 99% besteht. Also in den Außenwänden. Dazukommend haben sie festgestellt dass unser Dach undicht ist, also zwischen den Dachziegel Wasser durchkommt. Dadurch wird unsere Decke ja komplett nass durch das angestaute Wasser und so entsteht die Feuchtigkeit und schimmel. Nun ist der schimmel weg aber man sieht in bereits langsam wieder kommen, und sobald es stärker regnet wird er fix wieder da sein.
Wir haben uns schon entschlossen umzuziehen da wir 2 kleine Kinder haben und der schimmel in der Wohnung bereits bekannt war, haben wir letztens von der Nachbarin erzählt bekommen.
Nun ist meine Frage, ich habe bereits eine Kündigung zum 1 Januar geschrieben weil ich der Meinung bin dass dies ein baumangel ist und ich dann das Recht habe die Wohnung fristlose zu kündigen. Der Vermieter lässt sich darauf aber nicht ein. Soll ich mir einen Anwalt holen, bin ich im Recht? Ich habe ihm eine Frist gesetzt bis zum 15 November um das Dach wieder dicht zu bekommen.
Er meinte er hätte einen eilantrag gestellt, aber wüsste nicht wann das erlegt wird. Wir möchten ab Januar raus sein. Haben bereits eine Wohnung weil das eine Zumutung ist für die Kinder. Kann ich außerdem eine mietminderung schrieben wenn bis zum 15 die dacharbeiten nicht erledigt sind oder war die Frist zu kurz gesetzt ?
Ich danke euch für die Zeit
3 Antworten
Grundsätzlich brauchst du erst einen Anwalt, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Bei einer hohen Forderung kann es aber sinnvoll sein, diesen schon vorher einzuschalten.
Da die Wohnung de facto unbewohnbar ist, wäre auf jeden Fall eine Mietminderung von 100% angebracht.
Du kannst entweder fristlos kündigen oder mit der gesetzlichen Frist. Dazwischen gibt es nicht. Allenfalls fristlos hilfsweise fristwahrend.
Hallo,
das sind gravierende Baumängel wenn sie bereits bekannt waren sollte es normal keine Frage sein ich würde in eurem Fall zum Miterschutzbund gibt es in jeder kleinen Stadt ist günstiger falls man keine Rechtschutz hat und nur ein einmalgiger Betrag.Ansonsten zum Anwalt.Ich könnte mir vorstellen das man die Miete kürzen kann so was würde ich auch nicht lange mit machen ist eine Frechheit vom Vermieter.
https://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/
Punkt 6 mal durchlesen, Schimmel in der Wohnung ist Gesundheitsschädlich.