Fristen Kostenerstattung für Neuanmeldung KFZ nach Totalschaden?
Gibt es eine Frist in der die Versicherung des Unfallverursachers dem Unfallgeschädigten bei einem Totalschaden die Kosten für die Neuanmeldung, KFZ Kennzeichen und andere mit der Neuanmeldung eines KFZ anfallenden Kosten erstatten muss, oder Fristungebunden?
Also kann der Geschädigte auch, wenn dieser erst nach einen dreiviertel Jahr bspw. ein (Ersatz-)KFZ neu anmeldet die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen?
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Also kann der Geschädigte auch, wenn dieser erst nach einen dreiviertel Jahr bspw. ein (Ersatz-)KFZ neu anmeldet die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen?
Ja.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler