Freundin aus Polen in Deutschland arbeiten und leben!?
Meine Freundin kommt aus Polen und würde gern nach Deutschland zu mir ziehen!
Ist es möglich für Polen einfach so in Deutschland zu leben und zu arbeiten? Was muss erfüllt werden? Hat jemand Erfahrung?
Bitte nicht auf irgendwelche Behörden oder Internetseiten verweisen, da ich wissen möchte ob jemand selbst Erfahrung damit gemacht hat oder bescheid weiss!
Vielen Dank!
10 Antworten
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also,ich bin polin,23 jahre alt, kenne mich zeit 5 jahren und wohne in deutschland. von zeit 2 jahren vielleicht 3 die grenzen sind schon auf,die brauch kein pass,nur die personales ausweiss dabei haben, und wenn jemand sagt,zum bei spiel dass wir brauchen pass,dann must deine frendin sagen dass wir sind im uni,die grenzen sind auf und dann kannst du giro oder sparkonto aufmachen,weiss nicht nur wie ist mir kredit karten,also wenn sie arbeit wollte dann brauch sie die anmeldung haben bei dir. und wenn die wolte deutsche personal usweiss haben dann muss sie nicht sofort heiratten,muss die nicht keine kurse mir 20 oder 30 fragen,einfach warten dass die polnische personale ausweiiss abgelaufen ist,dann gib die ihm zum bürger büro,bekommt sie neu, deutsche und bevor muss sie auch sagen dass sie bei polnischen auweiss bleiben wolte. weil vielleicht kann sie immer zurück gehen da wo frührer gut war. aber besser bei polnischen personalen auweiss bleiben, wenn die besofen wird,und hat sie deutschen und polnischen führerschein dann besser wird wenn sie zeigt nur deutsche aber kein polnisch zeigen und wenn dann sag mal dass du kein hast keine ahnung,vielleicht in polen ist. also bitte schööööön
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aufenthaltsgenehmigung ist quatsch.
sie soll kommen, sich anmelden bei dir, und dann selbstständigkeit anmelden, fertig.
dann dauert es nicht lang, und sie bekommt zuchüsse vom staat,
mehr infos
eu-pappe.prv.pl
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Polen gehört zur EU und deshalb sollte es keine Probleme geben.
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(Für eine Beschäftigungsaufnahme ist jedoch - voraussichtlich noch bis 2011 - eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, freier Arbeitsmarktzugang (und Anspruch auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung) besteht dann erst nach 12-monatiger erlaubter Beschäftigung.
Sie hat 2 Möglichkeiten:
- deutschen Staatsbürger heiraten (damit hat sie die gleichen Rechte wie er)
- Freizügigkeitsbescheinigung beantragen
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Polen ist seit 2004 in der EU. Seitdem kann sie sich hier auf die gleichen Stellen bewerben wie Deutsche. Deutsche können sich mit den gleichen Chancen in Frankreich bewerben wie Franzosen, usw. Sie muss halt bessere Qualifikationen mitbringen als ihre Mitbewerber.
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Versteh ich das richtig? Wenn ich Ihr bereits einen Job als Kellnerin vermitteln kann, dann darf Sie kommen und arbeiten und dann nach 12 Monaten darf Sie sich frei auf dem Arbeitsmarkt bewerben?