Freundin aus Polen in Deutschland arbeiten und leben!?

10 Antworten

also,ich bin polin,23 jahre alt, kenne mich zeit 5 jahren und wohne in deutschland. von zeit 2 jahren vielleicht 3 die grenzen sind schon auf,die brauch kein pass,nur die personales ausweiss dabei haben, und wenn jemand sagt,zum bei spiel dass wir brauchen pass,dann must deine frendin sagen dass wir sind im uni,die grenzen sind auf und dann kannst du giro oder sparkonto aufmachen,weiss nicht nur wie ist mir kredit karten,also wenn sie arbeit wollte dann brauch sie die anmeldung haben bei dir. und wenn die wolte deutsche personal usweiss haben dann muss sie nicht sofort heiratten,muss die nicht keine kurse mir 20 oder 30 fragen,einfach warten dass die polnische personale ausweiiss abgelaufen ist,dann gib die ihm zum bürger büro,bekommt sie neu, deutsche und bevor muss sie auch sagen dass sie bei polnischen auweiss bleiben wolte. weil vielleicht kann sie immer zurück gehen da wo frührer gut war. aber besser bei polnischen personalen auweiss bleiben, wenn die besofen wird,und hat sie deutschen und polnischen führerschein dann besser wird wenn sie zeigt nur deutsche aber kein polnisch zeigen und wenn dann sag mal dass du kein hast keine ahnung,vielleicht in polen ist. also bitte schööööön

aufenthaltsgenehmigung ist quatsch.

sie soll kommen, sich anmelden bei dir, und dann selbstständigkeit anmelden, fertig.

dann dauert es nicht lang, und sie bekommt zuchüsse vom staat,

mehr infos

eu-pappe.prv.pl

Polen gehört zur EU und deshalb sollte es keine Probleme geben.

(Für eine Beschäftigungsaufnahme ist jedoch - voraussichtlich noch bis 2011 - eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, freier Arbeitsmarktzugang (und Anspruch auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung) besteht dann erst nach 12-monatiger erlaubter Beschäftigung.

Sie hat 2 Möglichkeiten:

  • deutschen Staatsbürger heiraten (damit hat sie die gleichen Rechte wie er)
  • Freizügigkeitsbescheinigung beantragen

nanpan 
Beitragsersteller
 26.07.2009, 23:58

Versteh ich das richtig? Wenn ich Ihr bereits einen Job als Kellnerin vermitteln kann, dann darf Sie kommen und arbeiten und dann nach 12 Monaten darf Sie sich frei auf dem Arbeitsmarkt bewerben?

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Mikrofon  27.07.2009, 00:01
@nanpan

Genau, allerdings darf der Kellnerjob natürlich nicht Schwarzarbeit sein!

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nanpan 
Beitragsersteller
 27.07.2009, 00:08
@Mikrofon

Ja das ist klar, sonst hätte ich ja hier gar nicht anfragen brauchen! ;-)

Also kann Sie nach 12 Monaten Beschäftigung eine Ausbildung in Deutschland beginnen!

Oder vorher auch!?

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Mikrofon  27.07.2009, 00:18
@nanpan

Wenn es um eine privat bezahlte schulische Ausbildung geht, dann jederzeit.

Wenn es um einen AusbildungsBERUF geht, dann geht das erst nach der 12monatigen Beschäftigung.

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Polen ist seit 2004 in der EU. Seitdem kann sie sich hier auf die gleichen Stellen bewerben wie Deutsche. Deutsche können sich mit den gleichen Chancen in Frankreich bewerben wie Franzosen, usw. Sie muss halt bessere Qualifikationen mitbringen als ihre Mitbewerber.


nanpan 
Beitragsersteller
 26.07.2009, 23:54

Ist das so einfach? Also keine Arbeitserlaubnis mehr?

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