Freitag bei der Prüfung krank, durchgefallen ( Schulrecht)?

2 Antworten

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass eine nicht rechtzeitig vorgezeigtes Attest keine Gültigkeit hat. Das ist definitiv falsch. Das Attest gilt trotzdem ab dem ersten Tag, man kann dem Schüler/Arbeitnehmer höchstens vorwerfen, dass er seiner Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist - die Fehltage sind trotzdem ab dem aufgedruckten Datum entschuldigt.

Sonntag nicht, Samstag evtl schon. Wobei ich sogar sonntags mal Prüfungen an der Uni hatte .. aber in der Regel sind Werktage Montag bis Samstag