freilaufende Katzen verunreinigen Spielplatz
bin vor knapp 3 monaten mit meinen drei katzen in eine etw gezogen... da die katzen vorher schon freigänger waren, hab ich es nicht geschafft sie an die wohnung zu gewöhnen. sie möchten einfach raus und das hat bisher auch gut funktioniert. nun lag heute ein brief der hasuverwaltung in meinem kasten.... die katzen hätten den spielplatz verunreinigt und ich muss ihn reinigen und die katzen dürfen nicht mehr raus. meine katzen sind nicht die einzigsten die draußen rumstromern und ich bin total entsetzt über diesen brief gewesen. leider haben mich die hausbewohnher nicht direkt angesprochen und sind direkt an die hausverwaltung gegangen.... ich werde mich morgen auf die suche nach verunreinigungen machen..... wie gehe ich aber in zukunft vor? meine katzen werden nicht glücklich über ihren hausarrest sein und ich finde es auch nicht artgerecht. muss ich beweise einfordern, dass es meine katzen sind, die da ihr geschäft verrichten oder wie gehe ich vor? ich bin total glücklich über meine wohnung, möchte aber auch in frieden mit meinen mitbewohnern leben.... vielen dank für eure hilfe
3 Antworten
Du musst einsehen, dass es nicht gerade appetitlich ist, wenn Kinder beim Spielen im Sandkasten auf Katzen A-A stoßen. Daher ist die Reaktion der anderen Bewohner und der Hausverwaltung schon verständlich.
Die Kinder haben ein Recht auf einen sauberen Spielplatz. Darauf musst du Rücksicht nehmen. Wenn deine Katzen auf fremdem Grund und Boden Dreck machen, musst du dafür gerade stehen und auch dafür sorgen, dass derartige Vorfälle künftig unterbleiben. Wie du das machst, ist deine Sache und nicht die der Anderen.
Das Recht der Kinder auf einen sauberen Sandkasten wiegt höher als der verständliche Wunsch deiner Katzen auf ein Freiluft-Katzenklo. Im Streitfall würde das auch jedes Gericht so sehen.
Was hätte sich den geändert, wenn die Bewohner direkt zu dir gekommen wären? Wäre damit dann das Problem gelöst worden? Sicherlich nicht.
Man kann deinen Tieren nicht einfach den Auslauf verbieten, dann müssen die halt ihren Spielplatz "Katzensicher" machen. Wenn der Spielplatz zum Haus gehört könnte das Probleme geben. Aber wenn im Mietvertrag Haustiere nicht erwähnt werden, kann dir die Hausverwaltung nichts. Sogesehen aber müsste man ein Auslaufverbot für alle Katzen verhängen, von wegen gleiches (Un)Recht für alle. Also ignorier das erstmal, oder sprich mit den Mietern, vielleicht gibts da ja auch Lösungsansätze. Oder du baust deinen Katzen draußen ein Katzenklo auf und versuchst sie dazu zu bewegen, dass zu benutzen.
Aber wenn im Mietvertrag Haustiere nicht erwähnt werden, kann dir die Hausverwaltung nichts.
Das stimmt im Übrigen nicht. In jedem Mietvertrag findet sich ein Passus, der die Mieter dazu anhält, andere Mieter nicht zu belästigen, zu schädigen und Gemeinschaftseigentum (dazu gehört der Sandkasten) pfleglich und entsprechend ihrer Bestimmung zu benutzen. Ein Sandkasten ist für spielende Kinder bestimmt und nicht als KaKlo.
Verrichtet also die Katze des Fragestellers ihr Geschäft im Sandkasten ist von einem Verstoß gegen die gegenseitige Rücksichtnahme auszugehen.
Das Landgericht München sieht die Sache anders.
Auszug aus einer Urteilsbegründung: > "Wenn die Antragstellerin dies als nicht artgerecht ablehnt, steht es ihr frei, ein anderes Haustier anzuschaffen", sagte das Gericht. Das Interesse der übrigen Eigentümer am Schutz der Gemeinschaftsflächen vor der Verunreinigung durch Katzenkot überwiege den Wunsch der Antragstellerin nach der von ihr bevorzugten Art der Haltung (Aktenzeichen:1T1633/04).
Weise die Hausverwaltung (am besten schriftlich) darauf hin, dass es in der Umgebung noch weitere Katzen gibt, die sich unter anderem auf diesem Spielplatz aufhalten. Bitte die Haus-verwaltung weiterhin um eine Stellungnahme, wie sie darauf kommt, dass ausgerechnet Deine Katzen für diese Verunreinigungen verantwortlich sind. Nur weil Du Katzen besitzt, müssen es noch lange nicht Deine Katzen gewesen sein. Hier sind ggfs. konkrete Nachweise erforderlich.
Wenn es Anwohner gibt, die die Katze eindeutig identifiziert haben, hat der Fragesteller schlechte Karten. Die Rechtsprechung geht hier, sofern sie auf frischer Tat ertappt wurden, gegen die Katzenhalter aus.
Im Übrigen sollte sich jeder die Frage stellen, was schwerer wiegt: Der Katze den Freigang zu verbieten oder Kindern einen vollgekoteten Sandkasten zuzumuten.
Die Argumente der Gegenseite wiegen schwer!