freilaufende Katzen verunreinigen Spielplatz

3 Antworten

Du musst einsehen, dass es nicht gerade appetitlich ist, wenn Kinder beim Spielen im Sandkasten auf Katzen A-A stoßen. Daher ist die Reaktion der anderen Bewohner und der Hausverwaltung schon verständlich.

Die Kinder haben ein Recht auf einen sauberen Spielplatz. Darauf musst du Rücksicht nehmen. Wenn deine Katzen auf fremdem Grund und Boden Dreck machen, musst du dafür gerade stehen und auch dafür sorgen, dass derartige Vorfälle künftig unterbleiben. Wie du das machst, ist deine Sache und nicht die der Anderen.

Das Recht der Kinder auf einen sauberen Sandkasten wiegt höher als der verständliche Wunsch deiner Katzen auf ein Freiluft-Katzenklo. Im Streitfall würde das auch jedes Gericht so sehen.

Was hätte sich den geändert, wenn die Bewohner direkt zu dir gekommen wären? Wäre damit dann das Problem gelöst worden? Sicherlich nicht.

Man kann deinen Tieren nicht einfach den Auslauf verbieten, dann müssen die halt ihren Spielplatz "Katzensicher" machen. Wenn der Spielplatz zum Haus gehört könnte das Probleme geben. Aber wenn im Mietvertrag Haustiere nicht erwähnt werden, kann dir die Hausverwaltung nichts. Sogesehen aber müsste man ein Auslaufverbot für alle Katzen verhängen, von wegen gleiches (Un)Recht für alle. Also ignorier das erstmal, oder sprich mit den Mietern, vielleicht gibts da ja auch Lösungsansätze. Oder du baust deinen Katzen draußen ein Katzenklo auf und versuchst sie dazu zu bewegen, dass zu benutzen.


Interesierter  15.11.2014, 22:35
Aber wenn im Mietvertrag Haustiere nicht erwähnt werden, kann dir die Hausverwaltung nichts.

Das stimmt im Übrigen nicht. In jedem Mietvertrag findet sich ein Passus, der die Mieter dazu anhält, andere Mieter nicht zu belästigen, zu schädigen und Gemeinschaftseigentum (dazu gehört der Sandkasten) pfleglich und entsprechend ihrer Bestimmung zu benutzen. Ein Sandkasten ist für spielende Kinder bestimmt und nicht als KaKlo.

Verrichtet also die Katze des Fragestellers ihr Geschäft im Sandkasten ist von einem Verstoß gegen die gegenseitige Rücksichtnahme auszugehen.

Interesierter  15.11.2014, 22:26

Das Landgericht München sieht die Sache anders.

Auszug aus einer Urteilsbegründung: > "Wenn die Antragstellerin dies als nicht artgerecht ablehnt, steht es ihr frei, ein anderes Haustier anzuschaffen", sagte das Gericht. Das Interesse der übrigen Eigentümer am Schutz der Gemeinschaftsflächen vor der Verunreinigung durch Katzenkot überwiege den Wunsch der Antragstellerin nach der von ihr bevorzugten Art der Haltung (Aktenzeichen:1T1633/04).

Weise die Hausverwaltung (am besten schriftlich) darauf hin, dass es in der Umgebung noch weitere Katzen gibt, die sich unter anderem auf diesem Spielplatz aufhalten. Bitte die Haus-verwaltung weiterhin um eine Stellungnahme, wie sie darauf kommt, dass ausgerechnet Deine Katzen für diese Verunreinigungen verantwortlich sind. Nur weil Du Katzen besitzt, müssen es noch lange nicht Deine Katzen gewesen sein. Hier sind ggfs. konkrete Nachweise erforderlich.


Interesierter  15.11.2014, 22:29

Wenn es Anwohner gibt, die die Katze eindeutig identifiziert haben, hat der Fragesteller schlechte Karten. Die Rechtsprechung geht hier, sofern sie auf frischer Tat ertappt wurden, gegen die Katzenhalter aus.

Im Übrigen sollte sich jeder die Frage stellen, was schwerer wiegt: Der Katze den Freigang zu verbieten oder Kindern einen vollgekoteten Sandkasten zuzumuten.

Die Argumente der Gegenseite wiegen schwer!