Freie Gewässer Schleswig-Holstein

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Moin JDcracker,

nachfolgendes Zitat von der Webside des Landessportfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V.

"Freies Angeln, also mit gültigem Fischereischein, aber ohne zusätzlichen Erlaubnisschein, gibt es in Schleswig-Holstein nur in den Küstengewässern, also in den im Hoheitsgebiet liegenden Teilen der Nord- und Ostsee. Zu den Küstengewässern zählen auch Abschnitte von sechs Flüssen in Schleswig-Holstein, nämlich

  • Eider: flußabwärts der Schleuse Nordfeld; sie liegt bei Eider-km 78,280

  • Stör: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe

  • Krückau: flußabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn

  • Pinnau: flußabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen

  • Trave: Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole

  • Elbe: Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bei Wedel.

Von den genannten Punkten aus weiter landeinwärts sind diese Gewässer dann Binnengewässer, so daß Fischereirechte bestehen, die man ausüben darf, wenn man über einen Erlaubnisschein verfügt.

Achtung: Ausnahmen bestehen in der Schlei, der Eider und der Trave bis hinaus in die Lübecker Bucht, wo auch in Küstengewässern selbständige Fischereirechte zu beachten sind. Informationen dazu sollte man vor Ort einholen."

http://www.lsfv-sh.de/faqas/657-welche-gewaesser-kann-man-frei-beangeln

Liebe Grüße

Achim