Freiberuflich bzw Minijob als Nachhilfelehrerin?

3 Antworten

@MarcusWoy, vielen Dank.

Trifft der Punkt 4 mit dem Grundfreibetrag auf Punkt 1 mit der freiberuflichen Tätigkeiten zu?


Halbrecht  11.08.2024, 22:41

achtung : KI - Antwort . keine Gewähr für Richtigkeit

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Laut der Anleitung zur Anlage N für nichtselbständige Einkünfte als Übungsleiter wie folgt:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Finanzen, Minijob, Nebenjob)

Wenn du im Jahr 2023 als Nachhilfelehrerin auf Honorarbasis tätig warst und insgesamt 2.000 Euro verdient hast, musst du diese Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben. Wie du diese Einkünfte deklarierst, hängt davon ab, ob du diese Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit oder als gewerbliche Tätigkeit eingestuft hast bzw. ob sie unter die Regelungen für einen Minijob fällt.

1. Freiberufliche Tätigkeit

Als Nachhilfelehrerin auf Honorarbasis wirst du in den meisten Fällen als Freiberuflerin tätig sein. Dies bedeutet, dass du die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in der Steuererklärung wie folgt angibst:

  • Anlage S: Trage deine Einkünfte als freiberufliche Nachhilfelehrerin in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) deiner Steuererklärung ein. Du musst den Betrag angeben, den du insgesamt verdient hast (in deinem Fall 2.000 Euro).
  • Betriebsausgaben: Falls du Ausgaben hattest, die direkt mit deiner Tätigkeit als Nachhilfelehrerin verbunden waren (z. B. Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten), kannst du diese als Betriebsausgaben abziehen und in der Anlage S geltend machen.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Bei einem Verdienst von unter 22.000 Euro pro Jahr musst du keine formelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen, sondern kannst deine Einkünfte in der Anlage S angeben. Wenn du dennoch eine EÜR einreichen möchtest, kannst du das tun.
2. Gewerbliche Tätigkeit

Falls das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich einstuft (was bei Nachhilfe eher selten der Fall ist), würdest du die Einkünfte in der Anlage G angeben. Auch hier kannst du Betriebsausgaben abziehen.

3. Minijob

Wenn du bei einem Nachhilfeinstitut angestellt warst und dein Einkommen aus dieser Tätigkeit unter 520 Euro pro Monat lag, könnte es sich um einen Minijob handeln. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Abgaben und du musst diese Einkünfte in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben, außer du hast sie bereits steuerpflichtig bekommen (was bei dir nicht der Fall zu sein scheint).

4. Steuerliche Freibeträge

Wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2023: ca. 10.908 Euro) liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Die Angabe deiner Einkünfte ist dennoch erforderlich, wenn du eine Steuererklärung einreichst.

Zusammengefasst:
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit trägst du in der Anlage S deiner Steuererklärung ein.
  • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (falls vom Finanzamt so eingestuft) in der Anlage G.
  • Bei einem Minijob könnten keine weiteren Schritte erforderlich sein, falls die Versteuerung bereits über den Arbeitgeber lief.

Es könnte sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, insbesondere wenn du dir unsicher bist, wie deine Tätigkeit eingestuft wird, oder wenn du weitere Fragen zu deiner Steuererklärung hast.


siola55  12.08.2024, 17:27

Fehlt nur noch der Übungsleiterfreibetrag... :-((

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Halbrecht  11.08.2024, 22:41

tatsächlich : so schnell wie du die Antworten postest , kann es nur KI-generiert sein .

Das ist äußerst problematisch , jeder der das tut muss das Fachwissen haben der Antwort

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Giota210  11.08.2024, 21:41

Na, Chat GPT wirft bekanntlich oftmals ziemlich verworrene Dinge raus, die so nicht ganz stimmen und falsch sind (wie hier auch).

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