Freiberufler während Studium, was passiert mit KV nach Abschluss?
Ich bin nebenberuflich selbstständig (weniger als 20h/Woche) und schließe nächstes Frühjahr mein Studium ab.
Zur Zeit bin ich in der studentischen Krankenversicherung versichert. Was passiert mit meiner KV, nachdem ich mein Studium abgeschlossen habe? Meldet sich die Krankenversicherung bei mir, oder muss ich auf sie zugehen?
Bin ich dann automatisch hauptberuflich selbstständig und zahle den KV-Betrag für Selbständige?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Was passiert mit meiner KV, nachdem ich mein Studium abgeschlossen habe?
Das hängt maßgeblich davon ab, wie deine berufliche Situation nach dem Studium aussieht
- hauptberuflich angestellt --> hierüber sozialversichert, keine Relevanz einer nebenberuflichen Selbständigkeit
- hauptberuflich selbständig --> Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss oder dergleichen und standardmäßig besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.
Du hast im Umgang mit Sozialbehörden und -versicherungsträgern stets eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Wenn du nicht aktiv wirst MUSS die Kasse davon ausgehen, dass du so viel verdienst, dass der Höchstbetrag fällig wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/okieh56/1544643282245_nmmslarge__3133_1079_577_577_302946b43e5234d36256affc2a70dc56.jpg?v=1544643282000)
Wenn du ins Ausland gehst und dich in Deutschland nicht abmeldest, bleibst du weiterhin versichert, brauchst aber zusätzlich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/okieh56/1544643282245_nmmslarge__3133_1079_577_577_302946b43e5234d36256affc2a70dc56.jpg?v=1544643282000)
Das kommt darauf an, was du nach dem Studium machst.
Entweder
- bist du als Selbständiger freiwillig versichert und zahlst deine Beiträge entsprechend deinem Arbeitseinkommen oder
- du nimmst eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf und deine Selbständigkeit gibst du auf oder machst sie nebenbei. Dann ist du pflichtversichert in allen Versicherungszweigen.
Auf jeden Fall musst du deine Krankenkasse darüber informieren, denn du hast eine Mitwirkungspflicht.
Ich gehe wahrscheinlich einige Monate ins Ausland. Theoretisch kann ich auch noch ein weiteres Semester immatrikuliert bleiben, dann zahle ich weiterhin den Beitrag für die Studenten-KV. Muss ich mal durchrechnen, was sich mehr lohnt. Danke für die Antwort, jetzt ist mir einiges klarer