Frei Spruch?

anonym321384  01.07.2024, 17:53

Weswegen wurde er freigesprochen?

Emily417 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:57

Ich glaube wegen Zweifel

4 Antworten

Wenn du als Privatbeteiligte im Strafverfahren dabei warst, hattest du eine Rechtsvertretung. Die kannst du fragen.

Ansonsten kannst du dich auch an z.B. den Weißen Ring wenden.

Letztlich muss dir aber klar sein, dass die Strafverfolgung nicht dein Job ist: du kannst anzeigen und aussagen, aber für den Rest ist die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit zuständig.

Dein Vater kann nur verurteilt werden wenn es ausreichende Beweise für die Tat gibt. Daran mangelt es offensichtlich.

Ob weitere Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind klärst du bitte mit deinem Anwalt.

Das würde ich mit dem Anwalt besprechen immerhin war dieser bei der Verhandlung dabei


jo135  01.07.2024, 18:20

Im Strafverfahren?

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Falls dein Vater für Zweifel, bzw. unzureichendes Beweismittel frei gesprochen wurde, können wir dich noch garnicht als Opfer sehen. Falls du ihn als Täter siehst muss du es beweisen.