freelancer Arbeitsauslastung beim Kunden?

1 Antwort

Dein Angebot - Deine Bereitschaft - Deine Anwesenheit .... das sind die Kriterien. Es wäre aber der spez. Vertrag zu prüfen.

Fakturiere jeden Tag, an dem Du vor Ort warst. Das halte ich schon mal für eine gute Basis.

Ausnahme: Es ist in Deinem Vertrag von "abgenommener Leistung" die Rede.


Roland1910 
Fragesteller
 19.02.2022, 18:48

Hallo, danke für deine Rückmeldung. Meine Arbeitsleistung erbringe ich über Remote von zu Hause. Für jeden Tag erstelle ich einen Leistungsnachweis, primär über konstruktive Arbeiten der Projektorganisation. Als sog. zeitlicher Lückenbüßer verwende ich die Leistung "Sicherstellung aktive Verfügbarkeit meiner Person als Projektleiter."

Von abgenommener Leistung etc. ist in meinem Vertrag nicht die Rede.

Also, du meinst, wenn mein Auftraggeber mich nicht auslasten kann, dann ich dennoch die Planstunden in Ansatz bringen?

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Nordlicht979  19.02.2022, 19:52
@Roland1910

ja. Schließlich kannst Du in der Zeit nicht die Wohnung verlassen und einer anderen Arbeit nachgehen. Was Du machst ist ja auch nicht vergleichbar mit einer Handwerksleistung, wo man z.B. 4 Stunden für die Reparatur der Maschine berechnet. Auch hat man bei Dir kein Stundenkontingent gekauft, von dem mal heute und mal morgen ein paar Stunden abgerufen werden.

Deine Leistung ist eher mit einem Feuerwehrmann vergleichbar. Der Feuerwehrmann wird pro Monat bezahlt und nicht pro Std.-Brandlöschung.

Kommt mein Vergleich hin?

Vielleicht wäre es präzise, von passiver und von aktiver Projektleitung zu sprechen.

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Roland1910 
Fragesteller
 20.02.2022, 16:43
@Nordlicht979

Vielen Dank für Deinen Kommentar. Genau so sehe ich das auch. Aber ob das juristisch Stand hält? Ich weiß es nicht.

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Nordlicht979  20.02.2022, 17:12
@Roland1910

Ein Lehrer lehrt auch nicht ununterbrochen - sondern lässt auch die Schüler ihre (Haus-) Aufgaben machen und kümmert sich nach Leistungserbringung darum. So ähnlich macht das auch ein Projektleiter.

Zunächst kommt es auf Deine Sichtweise an. Ob sich im Streitfall ein Richter Deiner Sichtweise anschließt, kann niemand vorher sagen. Hole Dir die Meinung von 2 Juristen ein - und Du bekommst 3 Meinungen.

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