Freelance: Video editor mit 16?
Hallo! Ich brauche eure Hilfe :)
Ich bin eine Video Editorin, und würde gerne damit ein bisschen Geld verdienen (ich bin 16) Und die Frage ist jetzt: wie mache ich das am besten? Mit Freelance kenne ich mich nicht so gut aus, womit soll ich anfangen? Hat jemand schon Erfahrung mit Fiverr oder Junico oder ähnlichen Plattformen gemacht? Wie sieht es dann mit Steuern aus?
Mit den Aufträgen an sich und der Arbeit mit Kunden kenne ich mich aus - ich habe schon an mehreren Projekten bei lokalen kleinen Unternehmen teilgenommen und auch Videos für Social Media Influencers bearbeitet. Aber das war alles ohne feste Preise oder Verträge oder ähnliches.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe und Empfehlungen freuen 🫣
3 Antworten
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, ehe du dich selbstständig machen oder über eine Tätigkeit Geld verdienen kannst. Anderenfalls benötigst du Unterschriften deiner Eltern die bis du 18 bist deine Geschäfte führen müssen.
Soweit meine Kenntnis. 😅
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Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen. Beste Grüße, deine Chiara aka Autorenherz : -)
Hallo lucia303!
Ich finde es cool, wenn sich auch Mädels etwas trauen, etwas machen und sogar im Technik-, Video-, Audio- und/oder IT-Bereich tätig sind.
Grundsätzlich kann man auch als Kind oder Teenager unter 18 diverse Dinge machen. Manche Konstellationen erlauben "nur" die Erlaubnis der Eltern, andere Vorgehensweisen sind komplexer. Denn, betrachtet man andere Schüler, die unter 18 schon etwas erfunden, die Selbstständigkeit gewagt oder durch Social Media Geld verdient haben, dann muss das ja irgendwie gehen. Dann gibt es auch Menschen unter 18, die Nachhilfe geben und dafür bezahlt werden.
Außerdem verdienen Schüler unter 18 auch Geld durch das Gassigehen, die Seniorenhilfe und das Babysitten. Das geht ja auch. Zudem beginnen wohl die meisten Menschen unter 18 eine Ausbildung, arbeiten demnach und bekommen auch Geld. Auch das geht.
Bzgl. Selbstständigkeit müsstest Du Dir dann wohl eine Ermächtigung von Deinen Eltern besorgen. Diese wird dann seitens Gericht genehmigt oder abgelehnt.
Siehe dazu § 112 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
Hast Du dann die Erlaubnis, dann könntest Du den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Lasse Dich auch zwecks Finanzamt, Ordnungsamt, Gewerbe, Anmeldung, Gebühren etc. beraten. Es wird zwischen Gewerbe und freien Berufen unterschieden. Lasse Dich auch dazu beraten!

Offiziell brauchst du dafür einen Gewerbeschein, musst Steuern abführen und 1.000 Dinge beachten. Außerdem darfst du als Minderjährige noch gar nicht alleine ein Geschäft / Business führen.
Viel zu viel Aufwand für solche kleinen Beträgen, die du erwirtschaftest. ;)