Frau Krankenhaus frei bekommen?

2 Antworten

Mitarbeitende haben grundsätzlich die Pflicht, Arbeitsleistung zu erbringen. In der Regel hast Du jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Recht aus § 275 Abs. 3 BGB besagt, dass eine Leistungserfüllung unzumutbar ist, wenn die erforderliche Kinderbetreuung für Deine Kinder nicht sichergestellt ist. Jedoch gibt es enge Voraussetzungen, unter welchen Du ein Anspruch auf Fortzahlung hast. 

Ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht auch, wenn Du beispielsweise zu Hause bleiben musst, um Dich um Dein Kind zu kümmern. Diese Regelung befindet sich im § 616 BGB. Die Zeit des Ausfalls auf der Arbeit sollte aber „verhältnismäßig“ bleiben, also höchstens 10 Tage


AshleighHoward  18.09.2024, 14:27

das wäre aber gelogen, weil das kind nicht krank ist. da könnte er sich auch selbst krank schreiben lassen, was genauso gelogen wäre.