Frau Krankenhaus frei bekommen?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Wir haben ein Kind, ein Jahr alt,Betreuung erfolgt hauptsächlich durch uns Eltern.
Ein Elternteil muss für eine geplante OP zeitnah ins Krankenhaus mit mehreren Tagen dort..bei Notfall muss sofort operiert werden
Mein Vorgesetzter ist ziemlich kompliziert, ich habe Teilzeit zu arbeiten angeboten wenn das Kind schläft oder Großeltern Kind beaufsichtigen, Rest wird geleitet, habe über 50 Stunden.
Mein Vorgesetzter will eigentlich kein Home-Office und auch keine Gleitzeit genehmigen, unbezahlt Urlaub auch nicht, andere Kollegen dürfen selbst bestimmen wann sie Gleitzeit nehmen, Home-Office etc.
Personalabteilung ist auf Seite meines Chefs
Ich bin ein guter Mensch, arbeite gut und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen
Es ist eine Notfall Situation, unser Kind ist erst ein Jahr und wir haben sonst keine Betreuung (!) wenn die Mutter jetzt dann in der Klinik ist...
Was kann ich tun?
Notfalls das Kind mit ins Büro nehmen?
2 Antworten
Mitarbeitende haben grundsätzlich die Pflicht, Arbeitsleistung zu erbringen. In der Regel hast Du jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Recht aus § 275 Abs. 3 BGB besagt, dass eine Leistungserfüllung unzumutbar ist, wenn die erforderliche Kinderbetreuung für Deine Kinder nicht sichergestellt ist. Jedoch gibt es enge Voraussetzungen, unter welchen Du ein Anspruch auf Fortzahlung hast.
Ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht auch, wenn Du beispielsweise zu Hause bleiben musst, um Dich um Dein Kind zu kümmern. Diese Regelung befindet sich im § 616 BGB. Die Zeit des Ausfalls auf der Arbeit sollte aber „verhältnismäßig“ bleiben, also höchstens 10 Tage
Du könntest dich fürs Kind krankschreiben lassen.
das wäre aber gelogen, weil das kind nicht krank ist. da könnte er sich auch selbst krank schreiben lassen, was genauso gelogen wäre.