"Frankfurter Kranz": wird normalerweise mit einer Buttercreme gefüllt. Diese Torte, von meinem
Bäcker/Konditor schmeckt eher, also die Füllung mit der angeblichen Buttercreme, wie die Füllung, wie ich sie von "Schokoküssen" her kenne.
Frage: ist bei einem Frankfurter Kranz gesetzlich ein bestimmter Anteil Butter vorgeschrieben, so wie man es vom "Buttterkuchen" her kennt, der sich, ohne Butter hergestellt, "Zuckerkuchen" nennen muss?
(Sorry, kann gerade nicht so kar formulieren).
6 Antworten
Keine Ahnung was die da zusammengerührt haben!
Ich weiß, dass ein italienischer Buttercrem unter Hinzugabe von Eischnee hergestellt wird, hab ihn selber aber noch nie gemacht. So "leicht" wie der Eischaum in Schokoküssen ist der aber längst nicht, weil ja noch Butter rein kommt- in Schokoküssen allerdings nicht.
Ich schätze mal, dass es sich bei der Creme in deinem Frankfurter um ein Halbfertigprodukt handelt. Buttercreme darf tatsächlich nur mit Butter hergestellt werden. Ist auch nur ein kleiner Teil Margarine oder anderes Fett enthalten, darf man sie nurmehr "Fettcreme" nennen.
Ich hab mal ein bischen gegoogelt und als Definition folgendes Gefunden:
Außen wird der Kranz vollständig mit Buttercreme bestrichen und mit Nuss- oder Mandelkrokant ummantelt [2](Leitsätze für Feine Backwaren). Wird er nur mit Krokant bestreut, ist die Bezeichnung Frankfurter Kranz unzulässig, er muss als Krokantkranz deklariert werden. (wikipedia)
http://de.wikipedia.org/wiki/Buttercreme
Ob es sich bei der Bezeichnung Frankfurter Kranz nun um eine Butter- oder eine Fettcreme handeln muss/darf, scheint nicht vorgegeben zu sein.
Ich habe vor einiger Zeit mal bei einem Bäcker eine "Cremeschnitte" erworben die sowas von eklig war, dass es nicht zu beschreiben ist. Auf meine Frage um was für einen Creme es sich handelt, konnte mir die Verkäuferin nch nicht einmal Auskunft gebeb. Selbstredend, dass ich dort nichts mehr gekauft habe. Diese Creme schmeckte übigen so wie du den Creme beschrieben hattes- mit einem undefinierbaren Aromazusatz- allerdings nicht nach Butter.
Das Sterndl möchte ich deinem Beitrag geben. Ich zitiere einen für mich wichtigen Satz in deiner Antwort:
"Buttercreme darf tatsächlich nur mit Butter hergestellt werden. Ist auch nur ein kleiner Teil Margarine oder anderes Fett enthalten, darf man sie nurmehr 'Fettcreme' nennen."
Für mich bedeutet es, dass der FF kranz sich nur so nennen darf, wenn, neben den Mandelkrokantstreuseln (nicht Nusskrokant, wusste ich auch nicht) auch die Buttercreme entsprechend mit einem bestimmten Teil Butter oder ausschließlich mit Butter hergestellt und der Kranz damit gefüllt wird.
Danke für deine Mühe!
Schwere Geburt! Danke auch an euch andere!
Ist doch eigentlich schlimm, was man sich da andrehen lässt... Ich mag zwar den FF-kranz noch so, wie ich ihn erwerbe, weiß aber auch, dass da irgendwas nicht stimmt. Ich werde AUCH mal nachfragen!
Danke für deine Bemühungen, finde ich sehr nett! Und dein eigener Erfahrungsbericht ist bei mir auch prima angekommen. Warte noch bis morgen, vlt erfahre ich noch etwas. Liebe Grüße, Josfine
Du meinst, sowas wie das Reinheitsgebot bei Bier? Das kann ich mir bei Buttercreme nicht vorstellen. Ich kann Dir nur raten, das selbst zu machen, dann weißt Du, was drin ist.
Buttercreme ist wirklich kein Hexenwerk. Wichtig ist, dass alle Zutaten dieselbe Temperatur haben. Wenn Du das mal raus hast, willst Du keine fertig gekaufte mehr.
Es gibt natürlich schon noch gute Konditoreien, aber die findest Du nicht an jeder Ecke.
Ja josfine, ich gebe dir Recht. Der Frankfurter Kranz ist ein altes und ganz klassisches Rezept und sollte auch nachgetreu so gebacken werden.
Ich nehme zur Füllung immer:Ein Päckchen Pudding, Vanille und gekocht 100g Zucker 125g Butter
das war jetzt nur die Füllung die du gemeint hast.
Es ist doch klar, dass du keine Kuchen vom Bäcker, mit einem selbst gemachten vergleichen kannst. Deshalb backe ich alles selbst.
Ja, was die Bäcker sich da zusammenrühren, zumindest sehr viele, sind industriell hergestellte Pulver, die nur noch mit Wasser, vlt. sogar mit Sahne oder Milch, wenn's hochkommt, angerührt werden.
Apfelstücke, diese kleinen 4eckigen, da werden die Äpfel in einem "Sack" angeliefert, schon vorbereitet, und der Bäcker rührt nur noch Flüssigkeit darunter;
ähnlich ist es mit "joghurttörtchen", auch Pulver, das angerührt wird, und mit viele anderen Sachen, die man dann beim Bäcker für viel Geld kauft.
Möchte aber herausstellen, dass es ab und an noch wirkich selbstgefertigten Kuchen zu kaufen gibt.
Ich habe im kaufmänischen Bereich eines großen Konzerns gearbeitet, und da habe ich so etwas mitgekriegt. Danke für deine freundliche Antwort!
gesetze wieviel butter drin sein muss gibt es nicht jeder bäcker backt anders back deinen eigen frankfurter kranz ganz einfach und schmeckt viel besser
Nee,
so ganz einfach mal eben einen Frankfurter Kranz backen, dazu fehlt mir die Zeit, wenn ich zudem auch nur ei n einziges Stück pro Woche esse - am Wochenende. Aber danke für deine Antwort.
oft wird heute buttercreme mit puddingpulver gemacht. vielleicht liegt es daran
Buttercreme besteht immer aus Pudding und Butter. Ob der Pudding nun mit z.B. 1 Päckchen Vanillepuddingpulver von Oetker und Milch hergestellt wurde oder der Pudding mit Stärke und echter Vanille oder Vanillearoma gekocht wurde, ist dabei zweitrangig. Bei der Herstellung der Buttercreme sollten dann Pudding und Butter möglichst die gleiche Temperatur haben damit sie nicht gerinnt. Dann ist sie ganz einfach herzustellen und schmeckt auch ausgezeichnet.
Ja, danke, könnte sein. Ich bin übrigens auch gern bereit, für das eine Stück in der Woche mehr Geld auszugeben...
Ich kenne noch einen anderen Bäcker hier im Ort, und dieses Stück Torte schmeckt bei DEM tatsächlich nach Butter.
Mir geht es darum, ob FF Kranz sich so nennen darf, wenn kein entsprechend hoher Anteil Butter zur Creme hinzugefügt wird. Ich muss nochmal an das Beispiel mit dem Butterkuchen erinnern, der sich nur Butterkuchen nennen darf, wenn auch entsprechende Mengen Butter verarbeitet wurden. Ansonsten heisst er Zuckerkuchen.
Ich werde einfach mal selbst nachfragen. Vielen Dank!
Nett, dass auch du darauf hinweist, dass es auch Ausnahmen gibt. Aber es gibt tatsächlich ggesetzliche Vorschriften für bestimmte Backwaren.
Du darfst auf einer Speisekarte ein paniertes Schweineschnitzel auch nicht "Wiener Schnitzel" nenen, sonder "nach Wiener Art", denn ein "Wiener Schnitzel", dazu gehört Kalbsfleisch.