Bei den Aufnahmebedingungen für die Abendschule steht, dass Schüler eine geregelte Berufstätigkeit nachweisen müssen. Geht dort auch ein 400 euro minijob?
4 Antworten
Auch das ist eine Berufstätigkeit, wenn auch eingeschränkt. Der Hintergrund dieser Bedingung ist, dass man nicht anderen, die berufstätig sind und nur abends die Möglichkeit zur Weiterbildung haben, diesen Platz wegnimmt. lg Lilo
Auf der Website dieses Abendgymnasiums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 400,-- Euro-Jobs akzeptiert werden
http://abendgymnasium-heppenheim.de/50355696710b0d505/index.html
Der Sinn der Abendschule ist es, Vollberufstätigen das Nachholen des Abiturs zu ermöglichen. Deshalb dürfen dies auch nur Berufstätige in Anspruch nehmen und das muss auch der Abendschule nachgewiesen werden. Minijobs reichen dafür nicht aus, meines Wissens wird mindestens eine sozialversicherungspflichtige Halbtagsstelle oder Vollanstellung verlangt.
nein, damit ist ein sozialversicherungspfilichtiges arbeitsverhältnis gemeint !
Da solltest du am besten mal bei der Schule nachfragen