Frage zum Thema "nicht erbrachte Leistung"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das darf sie, wenn es Teil der Aufgabe war, die Ergebnisse auch abzugeben.Natürlich könnt ihr mit der Lehrerin reden und sie bitten zu berücksichtigen, dass die Aufgaben ja gemacht worden sind.

Wenn sie euch deutlich gesagt hat, dass es noch hochgeladen werden muss. Dann ja. Sie kann ja nur das bewerten was sie vorliegen hat, dass sie neben euch stand bedeutet leider nicht dass sie auch eure Lösungen gesehen hat.