Frage zum Lärm von Nachbarn?
Hallo,
Wir wohnen in einem kleinen 5 Parteienmehrfamilienhaus. Vor einiger Zeit, wir wohnen im Erdgeschoss, ist eine neue Nachbarin über uns eingezogen. Davor hatte ein Mann die Wohnung bewohnt. Nach dessen Auszug wurde der Laminat im Wohnzimmer und der Teppich im Schlafzimmer getauscht. Vor dem Einzug der neuen Nachbarin war es relativ leise und wir haben von dem Nachbarn über uns nichts gehört. Die neue Nachbarin hört man immer wieder laut durch die Wognung gehen. Zudem werden jede Woche die Möbel verschoben. Ist das noch normaler hinzunehmender Lärm oder ist es schon eine Störung. Geredet habe ich bereits mit ihr. Die Hausordnung sieht bereits eine Ruhezeit ab 20 Uhr vor. Meist sind die Möbelschiebereien gegen 19.00 -19.30 Uhr. Es sind auch maximal ein 4-5 Minuten zusammengerechnet pro Tag, aber es stört. Rs reicht auch nicht aus, das Handy zu zücken um die Lautstärke in db zu messen.Haben wir nun einen Baumangel oder kann das sicher nur ein Gutachter feststellen? Vielleicht gibt es hier ähnliche Dinge und ich kann lir von Euch einen Rat holen. Wir sind Eigentümer der Wohnung
Schönen Abend
2 Antworten
Bei solchen üblichen Geräuschen wie Laufen kannst du gar nichts machen. Vielleicht haben die beim Bodentausch die Trittschalldämmung weg gelassen, das man es jetzt mehr hört und die Person läuft generell lauter und schleicht nicht durch die Wohnung.
Wegen dem Möbelrücken kannst du auch nichts machen, da es außerhalb der Ruhezeit ist. Höchstens nochmal mit der Übermieterin reden und darauf hinweisen, das sie das vielleicht 1 oder 2 Stunden früher machen kann. Vielleicht ist ihr gar nicht bewusst, wie sehr man das hört.
Sei froh, das sie nicht jeden Tag die Bohrmaschine kurz vor 8 Uhr abends anwirft oder ne Stunde mit nem Industriesauger durch die Bude rennt so wie unser ehemaliger Nachbar.
Zitat aus dem Internet: "In der Regel haben allgemeine gesetzliche Ruhezeiten Vorrang vor den Vorgaben in der Hausordnung."
Je nach Bundesland gilt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr oder von 22 bis 7 Uhr.
Also, wenn die von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für 5 Minuten Möbel verschiebt, dann darf sie das.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass ihr in Bezug auf Geräusche einfach zu empfindlich seid.
Im Prinzip düfte diese Frau auch noch ganz andere Dinge tun, wie zum Beispiel musizieren, Musik anmachen, sich laut unterhalten usw.
Was würdet ihr tun wenn diese Frau kleine Kinder hätte, die toben, oder ein kleines Baby das auch Nachts schreit, auch sofort drüber empören?
19:00 bis 19:30 liegt trotzdem vor 20:00 Uhr, du mogelst dich an deinem Problem vorbei.
Kinderlähmung gehört zum normalen Leben, aber hausgemachte Geräusche von Erwachsenen sind doch etwas anderes und ggf. vermeidbar.
Trotzdem hat diese Frau das Recht ihre Möbel zu verschieben und in der Wohnung zu laufen wie sie will, was nicht bedeutet, dass ich nicht mal freundlich und höflich mit der Frau drüber sprechen könnt. Ihr solltet euch aber davor hüten Forderungen zu stellen.
Nicht nur die gesetzlichen Ruhezeiten sind zu beachten. Auch die Hausordnung kann Ruhezeiten vorgeben. Wenn das der Fall ist, haben die in der Hausordnung genannten Ruhezeiten Vorrang gegenüber den allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten.
Zumindest steht dies so auf einer Seite einer Anwaltskanzlei, macht ha auch Dinn, sonst würde man ja keine Hausordnung mut Ruhezeiten "benötigen".