Frage zu Eltern zeit?

Schnuppi3000  12.06.2024, 15:00

Hast du und / oder hat er Elternzeit und Elterngeld beantragt?

Nata10062 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:02

Ja haben wir aber mein mann wollte auch gerne zuhause bleiben bei mir und dem kleine und die Arbeit sagt nur das er nicht zuhause bleiben darf

3 Antworten

Während der Elternzeit bekommt ihr keinen Lohn. Ihr bekommt - sofern beantragt - Elterngeld und das sind ca 70 Prozent des Lohnes.

Wenn du das Basiselterngeld hast, dann kann dein Partner 2 Monate Elternzeit nehmen und diese auch Elterngeld kassieren. Allerdings ist es nach neuem Gesetz so, dass nur noch 1 Monat Elternzeit in diesem Modell überschneidend mit der Partner*in genommen werden dürfen. Den zweiten Monat geht nur noch alleine. Weiterhin ist die Antragsfrist 7 Wochen beim AG. Wenn er das verpasst hat, kann er dem AG nichts vorwerfen.

Wenn ihr beide, gleichzeitig, bezahlt in Elternzeit gehen wollt, hättet ihr das Elterngeld plus wählen müssen. Damit habt ihr einen Zuverdienst zu einer geringeren Stundenzahl.

Elternzeit steht jedem Elternteil bis zu 3 Jahre zu und das bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Allerdings gibt es Elterngeld nur 1 Jahr lang in Hohe von 70 Prozent des Lohnes, oder diese Summe gestreckt auf 2 Jahre, oder eine Aufstockung zum Verdienst wenn man Elterngeldplus wählt und gleichzeitig arbeiten geht. Mit dem 3. Lebensjahr des Kindes hat man auch keinen Elterngeldanspruch mehr.

also ja, Elternzeit steht ihm zu und der AG kann es auch nur unter sehr wenigen Voraussetzungen ablehnen. Allerdings muss es rechtzeitig beantragt werden und im besten Fall auch alles, was genommen werden will mit einem Mal (nicht häppchenweise). Elterngeld steht euch allerdings nicht mehr zu als diese 2 Partnermonate, wenn du das Basiselterngeld gewählt hast. Und die 2 Partnermonate dürfen nicht mehr zeitgleich mit der Partnerin genommen werden (nur ein Monat davon).

Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Anträge, bei der Beantragung Elterngeld solltest du besten falls die Elternzeit bereits angeben.

Elternzeit steht jedem Elternteil zu, dies kann der AG auch nicht ablehnen.- nur gibt es für diese Zeit keinen Lohn.

Ob ihr nun mit dem Elterngeld auskommt, wenn kein Lohn eingeht - müsst ihr schon selbst rechnen. Ggfs wäre dann Elternzeit mit Teilzeit eine Alternative.


Nata10062 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:12

Ja ob das mein Mann sein Chef mit macht ist was anders er war nun 2 Wochen zuhause also eigentlich länger wo er kranken Schein gemacht hat und unser Sohn kam am 25 Mai zu weit

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kabbes69  12.06.2024, 17:12
@Nata10062

Die Elternzeit muss dem AG acht Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden..Datum Beginn, Datum Ende..Am besten als Einschreiben oder Empfang quittieren lassen

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

Die 15 AN wird die Lebenshilfe haben, betriebliche Gründe muss der AG belegen und kann gerichtlich geprüft werden.

Wenn dein Mann noch keinen Antrag gestellt hat - ist dies nun nicht Problem des AG. Die meisten Väter klären rechtzeitig, dass sie zum Zeitpunkt der Entbindung Urlaub erhalten.

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Je nach dem wer Elterngeld beantragt hat bekommt das auch für die beantragte Zeit.


Nata10062 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:02

Ja aber dem Vater steht doch auch zu zuhause so bleiben bei dem kleine

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Nata10062 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:05
@Jana174923

Komisch ich kenne einen der war 3 Monate zuhause

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Jana174923  12.06.2024, 15:09
@Nata10062

Elterngeld und Elternzeit sind verschiedene Dinge!

So oder so hätte man es vorher beantragen müssen!

Dein Mann kann 3 Jahre in Elternzeit halt ohne Einkommen dann. Das muss er beantragen. Elterngeld habt ihr ja schon für dich beantragt.

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