Fotografie von wohnung (mitbewohner)?
Ich hätte eine Frage ich habe vor kurzem ein Kind bekommen bin aufgrund von Arbeit und Kind nicht wirklich mit dem Haushalt zurecht gekommen meine Mitbewohnerin hat dies fotografiert und droht mir nun das wenn ich sie aus der Wohnung werfe sie damit zum Jugendamt geht auf den Bildern ist nicht viel zusehen ( ein wenig Wäsche, ein Teller der nicht weggeräumt war) nichts was das Kind irgendwie gefährden würde meine Frage ist daher überhaupt ob sie Fotos machen darf. Ich bin Hauptmieter sie ist untermieter. Vielen Dank schonmal im voraus.
1 Antwort
Im Wohnzimmer ... darf sie, weil sie ja quasi auch ihre wohnung fotografiert. Dein zimmer nicht. Wenn die tür offen ist ggf.
Was sie tat ist erpressung. Das wäre der Grund warum ich sie rauswerfen würde. Ein Baby das bei dir im zimmer schläft ... da wirds enger aber wohnung sollte dennoch für 2 reichen. Nur aufgrund der erpressung ... weil wenn das baby schreit kommt sie mit ruhestörung und später wenns mal heult damit dass man denken könnte du hättest es gehauen. ...
Ich würde ihr sagen dass sie nichtmehr fotografieren soll. und dass sie beim nächsten scheiß (erpressung, oder auch sonst irgend ein pups) raus ist.
Dann habt ihr quasi getrennte wohnung. dann darf sie eigentlich nur ihre zimmer und bad und küche fotografieren.
... Aber erstmal drüber schlafen. Und dann doch eher normal mit ihr reden. Weil es vielleicht eine unüberlegte tat war die sie nur aus angst (wohnung und somit existenz zu verlieren) tat. Wenn du sie eigentlich als nett und kompatibel kennst ...
Dann würde ich zusehen sie schnellstmöglich raus zu bekommen. Und schonmal im internet anzeige schalten dass ab ... mitbewohnerin gesucht wird. ... Weil wennst irgendwann fuß gebrochen ... dann brauchst geld für putzfrau. Ich würde die aktuelle mitbewohnerin rauswerfen. Und aber neue suchen um nicht alles alleine zahlen zu müssen.
Wir haben beide jeweils ein wohn und ein Schlafzimmer gemeinsam nutzen wir nur die Küche