Foodtrucks im Garten des Nachbarn?
Hallo, unsere Nachbarn betreiben mehrere foodtrucks, diese werden, wenn nicht unterwegs, bei denen im Garten geparkt, direkt entlang des Gartenzauns. Sieht aus wie im Gewerbegebiet, wir sind aber reines Wohngebiet.
Meistens kommen diese Fahrzeuge auch spät in der Nacht zurück, lautes rangieren der Mülltonnen vor deren Einfahrt folgt, um wieder auf das Grundstück zurück zu kommen.
Wir wundern uns nur, ob das erlaubt ist.
2 Antworten
Im reinen Wohngebiet darf kein Gewerbefahrzeug auf dem Grundstück stehen.
Erkundige dich aber genau bei deiner Gemeinde, welche Form im B-Plan eingetragen ist. Es könnte auch allgem. Wohngebiet oder Mischgebiet sein. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__3.html
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Ja ,ich hatte auch mal das Problem andersherum. Obwohl die Nachbarn weiter weg wohnten, musste ich mein Fahrzeug von meiner Auffahrt nehmen und direkt an der Straße parken. Da war es für die Nachbarn wesentlich auffälliger.
Seine Fahrzeuge kann er parken wie er will. Krach darf er nachts aber nicht machen. Mal nett ansprechen, reagiert er nicht, dann Lärmprotokoll erstellen und ab zum Ordnungsamt.
Seine Fahrzeuge kann er parken wie er will. ...
Das stimmt nicht ganz: außerhalb der Stellplätze oder Zufahrten zu parken, insbesondere im Garten / auf der Grünfläche, ist unzulässig!
Daran habe ich gar nicht gedacht, Danke!!
Vielen lieben Dank, das finde ich sehr hilfreich! Wir möchten niemandem benachteiligten, aber ein schöner Anblick ist es wirklich nicht, wenn wenn wir auf der eigenen Terrasse sitzen.