Flugfunk Kanalraster?
Das Kanalraster im Flugfunk wurde ja von 25 KHz auf 8,33 KHz geändert. Können und dürfen alte Funkgeräte mit dem 25 KHz-Raster noch verwendet werden?
2 Antworten
Das 8,33-kHz-Raster gilt nur für Europa. Alte Funkgeräte dürfen weiterhin auf „alten“ Frequenzen (die in Europa [noch] fürs 25-kHz-Raster freigegeben sind) betrieben werden: z. B. FIS-, ATIS- oder Notfrequenzen.
Außerhalb von Europa dürfen („alte“) 25-kHz-Funkgeräte uneingeschränkt genutzt werden:
https://www.qsl.net/df9ie/8,33-khz-raster.html
Übrigens, im Flugfunk-Sprechverkehr (118 bis 137 MHz) werden sowohl die alten 25er-Frequenzen als auch die neuen 8,33er-„Kanäle“ ausnahmslos in Amplitudenmodulation betrieben!
Hallo
25 : 3 = 8,33
die 25er sind Analog und AM moduliert die 8,33er dazwischen sind Digital und nur für Verkehrsflugzeuge bzw Flugzeuge über 7,5km/FL240.
Für Flugfunk braucht man eine Lizenz bzw Sprechfunkzeugniss, da darf sonst keiner drauf funken ausser auf den Notfrequenzen (121,5 oder 243)
Angenommen, ich hätte eine Lizenz und ein Kleinflugzeug (habe ich nicht), dürfte ich dann ein altes 25-KHz Gerät für normalen amplitudenmodulierten Funk benutzen?