Flugfunk Kanalraster?

2 Antworten

Das 8,33-kHz-Raster gilt nur für Europa. Alte Funkgeräte dürfen weiterhin auf „alten“ Frequenzen (die in Europa [noch] fürs 25-kHz-Raster freigegeben sind) betrieben werden: z. B. FIS-, ATIS- oder Notfrequenzen.

Außerhalb von Europa dürfen („alte“) 25-kHz-Funkgeräte uneingeschränkt genutzt werden:

https://www.qsl.net/df9ie/8,33-khz-raster.html

Übrigens, im Flugfunk-Sprechverkehr (118 bis 137 MHz) werden sowohl die alten 25er-Frequenzen als auch die neuen 8,33er-„Kanäle“ ausnahmslos in Amplitudenmodulation betrieben!

Hallo

25 : 3 = 8,33

die 25er sind Analog und AM moduliert die 8,33er dazwischen sind Digital und nur für Verkehrsflugzeuge bzw Flugzeuge über 7,5km/FL240.

Für Flugfunk braucht man eine Lizenz bzw Sprechfunkzeugniss, da darf sonst keiner drauf funken ausser auf den Notfrequenzen (121,5 oder 243)


JuliusPhiletta 
Beitragsersteller
 03.01.2024, 19:46

Angenommen, ich hätte eine Lizenz und ein Kleinflugzeug (habe ich nicht), dürfte ich dann ein altes 25-KHz Gerät für normalen amplitudenmodulierten Funk benutzen?