Flitterwochen - 5 Monate nach Hochzeit noch mit altem Reisepass reisen?
Hallo,
wir heiraten im Juni 2018 und ich nehme den Nachnamen meines Freundes an. Unsere Flitterwochen werden allerdings aus organisatorischen Gründen erst im Oktober/ November stattfinden können. Wir wollen nach Neuseeland (Zwischenlandung in Singapur und Sydney).
Mein alter Reisepass ist noch bis 2024 gültig. Weiß jemand ob ich mit dem noch 5 Monate nach der Hochzeit verreisen kann? Oder bekomme ich dann an der Passkontrolle Probleme? Reicht vielleicht eine Kopie der Hochzeitsurkunde?
Danke schon im Vorraus.
Juliane
2 Antworten
Mit der Namensänderung hat dein alter Reisepass seine Gültigkeit verloren. Auch wenn das Ablaufdatum noch nicht eingetreten ist.
Allerdings verbrachte meine Frau unsere Flitterwochen in der DomRep auch mit ihrem alten Reisepass. Wir hatten einfach keine Zeit ein neues Dokument zu erhalten, da die Reise unmittelbar nach der Hochzeit startete. Wir hatten die Heiratsurkunde in Original dabei. Diese wurde auch von allen Seiten akzeptiert.
Aber 5 Monate nach der Hochzeit geht das sicher nicht mehr.
Theoretisch wäre dies möglich, auch 5 Monate nach dem Namenswechsel nach Neuseeland zu verreisen, schließlich könnte es ja sein, dass ihr noch gar nicht verheiratet seid oder ihr bei der Heirat keinen Ehenamen bestimmt habe, also eure Namen unverändert geblieben sind.
Praktisch aber: Wie unterschreibst du irgendwelche Formulare? Auf welchen Namen läuft die Master-Card? Vor jeder Unterschrift müsstest du zuerst überlegen, wie du jetzt heißen darfst. Das Risiko ist viel zu groß, dass die Unstimmigkeit auffliegt und du Schwierigkeiten bekommst. Die standesamtliche Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung wäre ein Notbehelf, doch wird man dir dann entgegenhalten, dass du schon seit 5 Monaten nicht mehr so heißt, wie es im Reisepass steht und du hättest schon genügend Zeit gehabt, dies zu ändern.
Du bist auf der sicheren Seite, wenn du schon demnächst einen neuen Reisepass mit neuem Namen beantragst, der dir am Hochzeitstag vom Standesbeamten überreicht wird. Die dann folgenden 5 Monate reichen aus, um die entsprechenden Anträge und Formulare mit neuem Namen einzureichen.