Fische fangen mit Kescher mit Angelschein
Hallo,
da bei uns in letzter Zeit viel Hochwasser ist ( wie überall in Bayern) haben sich viele Karpfen auf überfluteten Wiesen gesammelt. Ich habe den Angelschein und würde diese nun gerne von der Wiese mit einem Keschern fangen. Desweiteren bin ich auch in dem Angelverein, dessen Wasser gleich im anschluss ist.
Allerdings habe ich gehört, dass es verboten ist, diese Fische mit einem Kescher zu fangen, stattdessen soll es nur mit einer Angel erlaubt sein.
Nun meine Frage: Ist es mit Angelschein und Mitgliedschaft im Angelverein erlaubt die Fische von der Wiese mit dem Kescher zu fangen???????
Danke im vorraus!!
4 Antworten
Hallo,
"Die Fischereigesetze regeln, wem auf der überfluteten Fläche das Fischrecht zusteht. In NRW ist das derjenige, aus dessen Gewässer die Fische stammen. Der Eigentümer des Grundstückes darf das Fischen nicht behindern.
Wenn Fische in Bereichen zurückbleiben, die vom Gewässer getrennt sind, hat der Pächter des Gewässers eine Woche Zeit die Fische zu bergen, danach darf der Grundstückseigentümer die Fische behalten."
Nun, da auch viel schmutziges Wasser und Müllresten sich "unterwegs" ím Wasser befinden (Toiletten- und Kanalinhalte, sowie Heizölrückstände, Dünger, Mist, usw..) frage ich mich, ob das Fischen unter diesen Umständen wirklich appetitlich oder gar hygienisch ist !
Laß es lieber.
Emmy
Hallo.. wenn du in einem Angelverein bist werden sie dir sicherlich weiter helfen .
In Bayern ist es zb verboten den Fisch mit Reusen zu fangen ..die sind ja ähnlich wie ein Kescher . Und wenn Hochwasser ist ..und die Fische übergetreten .. sind sie ja immer noch auf nem fremden Grundstück ..entweder der Verein holt sie binnen einer Woche zurück ins Gewässer oder die Fische gehören dem Grundstücksbesitzer
V..E..R..B..O..T..E..N..!!!
Du hast einen Angelschein, nee den hast du nicht. Hast du dort einen Tages, Wochen oder Jahresschein ? Hast du eine Prüfung abgelegt ? Ich antworte für dich. Nein hast du nicht, denn wenn es so wäre, wüßtest du , daß das verboten ist. Du bist in einem Verein, nur warum glaube ich das nicht, denn ist man Mitglied, stellt man solchje Fragen nicht bei GF, sondern an die Vereinsvorstandschaft.
MfG Wolf
Das sehe ich auch so ich habe zwar auch Karpfen mit dem Kescher gefangen ABER nur um sie zu retten und in Fluss oder see zurück zu setzen aber erst schonend in große Behälter zu setzen.
@ Red , es gibt ein Gesetze, welches sich Fischnacheile nennt, wo der Besitzer oder Pächter ca 2 Wochen Zeit eingeräumt wird, seine Fische einzufangen, in dieser Zeit gehören alle Fische auf den überschwemmten Flächen ihn. Danach gehen die Fische als Eigentum an den Wiesen oder Ackerbesitzer über.
Wer im Besitz eines Fischereischeins ist stellt keine solche Frage denn das lernt man auch im Vorbereitungskurs zur Prüfung.
genau richtig!!! so sehe ich das auch!!!