Firmenwagen nach Einarbeitungszeit?
Laut Arbeitsvertrag bekommt man nach der Einarbeitungszeit einen Firmenwagen mit der 1% Regel.
Bedeutet das dass ich bevor ich einen Firmenwagen bekomme (also während der Einarbeitungszeit) erstmal mehr Netto bekomme ? Da ich ja noch keinen Firmenwagen habe
6 Antworten
Das steht in deinem Vertrag. Wenn da nichts steht. …dann nein.
nein heißt du bekommst nicht mehr, wenn du keinen Firmenwagen hast in der Probezeit
Also du meinst man bekommt ganz normal vom Brutto das Netto als würde kein Firmenwagen existieren habe ich das richtig verstanden
So seh ich es. Wie du schon schreibst kann man es ja auch nicht berechnen, weil du ihn noch nicht hast.
Okay ja weil mit Firmenwagen bekommt man weniger netto
Bedeutet das dass ich bevor ich einen Firmenwagen bekomme (also während der Einarbeitungszeit) erstmal mehr Netto bekomme?
Das Gegenteil ist doch der Fall: durch den geldwerten Vorteil von 1% vom Listenneupreis des Firmenwagens erhöht sich deine Lohnsteuerschuld nachher, also deutlich weniger Netto hast du dann zur Verfügung :-((
Dein brutto bleibt nach der probezeit gleich, dein netto wird weniger weil du ja den 1% zahlen musst
Praktisch betrachtet bleibt dir ohne Firmenwagen unterm Strich mehr Netto, ja. Den Firmenwagen gibt's ja nicht umsonst
Ja. Hast ja keinen. Zu den 1 Prozent kommen noch die Fahrten von zuhause zur Arbeitsstätte . Bei meiner Mutter sind das 450.- netto insgesamt
Wie nein ? Bei der 1% Regel wird mit dem Neupreis des Firmenwagens gerechnet. Wie soll das netto gehalt berechnet werden, wenn noch nicht mal feststeht welcher Wagen es sein soll `?