Viele Deutsche glauben in den USA dürfen man jemanden erschießen, wenn er unerlaubt das eigene Grundstück betritt. Das ist jedoch falsch (siehe hier).
Zwar haben gibt es in den 50 US-Bundesstaaten unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltungen des Notwehrrechts. Allerdings ist zur Anwendung tödlicher Gewalt in allen die Gefahr von Tod oder schweren körperlichen Verletzungen erforderlich.
In Deutschland geht das Notwehrrecht dagegen weiter: Demnach ist auch der Einsatz tödlicher Gewalt zur Verteidigung von Sachwerten zulässig. Beispiel: Wenn ein Einbrecher überrascht wird, darf diesem auf der Flucht in den Rücken geschossen werden, wenn er seine Beute noch dabei hat.
Das Notwehrrecht in Deutschland geht also deutlich weiter als das Notwehrrecht in den USA (siehe dazu hier). In mehreren Bundesstaaten besteht sogar die Pflicht, sich vor einem Angreifer zurückzuziehen, bevor man tödliche Gewalt anwendet (duty to retreat).
Wusstet Ihr, dass das Notwehrrecht in Deutschland weiter geht als in den USA?