Finanzen innerhalb Familie?

3 Antworten

Oh Mann, da bist Du ja noch in eine altbackene fast schon antiquierte, früher typische Falle geraten. Frau ist für Kind und Haushalt da, er bring das Geld rein - nur bezahlt er Dir nichts. Das kannst Du nach der Reform des Scheidungsrechts nicht mehr machen wegen Deiner Rente, Deiner Karriere, Deiner Unabhängigkeit Deinem Vermögensaufbau, abgesehen von Deiner mentalen & körperlichen Gesundheit "Mental Load" usw und Deiner Selbstverwirklichung.

Sowas geht heutzutage nur noch, wenn es einen Ehevertrag gibt zu Gunsten der Frau, die daheim bleibt oder er den Hausmann macht und daheim bleibt. Du hast Dich ja völlig abhängig gemacht. Er muss sich genauso ums Kind kümmern wie Du, wenn Du den ganzen Haushalt machst muss er die Hälfte seines Einkommens an Dich abgeben mindestens und Du brauchst eine Sicherheit bzgl. Rente...

Wie schon gesagt: Ehevertrag oder totale Aufteilung der Lasten und Aufgaben.

Früher hat das funktioniert, weil die Frau bei der Scheidung die Hälfte seines Zugewinns im Job bekommen hat, heute ist das nicht mehr gültig. Daher ist dieses Lebenskonzept für Frauen aus allen o.g. Gründen nicht mehr tragbar.

Ich würde eher sage ab zur Anwältin und nachträglich Ehevertrag aufsetzen, damit Du abgesichert bist. Ansonsten bleibt nur die Trennung.


London777  08.06.2024, 13:25

Die Unterhaltsreform war 2008, es erfolgten Nachbesserungen, aber nur für Altehen und nicht ausreichend:

"(2013) Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts vor fünf Jahren 2008 war die "nacheheliche Solidarität" auf ein Minimum beschränkt worden. Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Für die Lebensplanung der klassischen Ehefrauen kam diese recht überstürzte Neuorientierung im Familienrecht aber ebenso unvorhersehbar wie radikal zum Tragen.

Nach jahrzehntelanger Arbeitsteilung in Sachen Familienarbeit und Erwerbstätigkeit standen sie nun vor dem Nichts und einem Minijob." = TOTALE FALLE!!!

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-ab-13-gelten-neuregelungen-fuer-geschiedene-altehen_220_167634.html

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JULES530 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 14:23

Wir sind nicht verheiratet

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London777  08.06.2024, 14:46
@JULES530

Na dann gibt´s gar keinen Unterhalt für Dich bei Trennung und Du musst sofort wieder voll arbeiten und bist noch schlechter gestellt als die "uniformierten" Ehe-Hausfrauen ohne Ehevertrag. Unterhalt für das Kind gibt`s natürlich u.U.: https://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/trennung-ohne-trauschein.html

Warum seid ihr nicht verheiratet und habt den finanziellen Ausgleich vorher geregelt? Was ist mit Deiner Rente?

Zitat: "Solange also die Familienpolitik nicht im Ganzen modernisiert wird, bleibt das neue Unterhaltsrecht eine Ungerechtigkeit. Und zwar für alle Frauen, die ihrem Partner nicht ein vollständig gleichberechtigtes Partnerschaftsmodell abringen. Geteilte Kinderbetreuung, geteilte Hausarbeit, gleiche Arbeitszeit für beide – damit sie später keinen Nachteil hat."

https://taz.de/10-Jahre-Reform-des-Unterhaltsrechts/!5475570/

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London777  08.06.2024, 14:50
@London777

Dein Partner, der mit 2800 € gut verdient, hält sich wohl mit Dir eine billige Putzfrau und Haushaltshilfe, die auch noch für sein Kind da ist...geht`s noch?

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London777  08.06.2024, 14:55
@London777

Und dafür sollst Du noch "dankbar" sein und "drauf zahlen"? Du hast ja jetzt schon kaum was, ohne ihn bist Du bisser dran. Diese Konstellation nenne ich mal einen "extrem schlechten Deal". Oder Du verhandelst mit ihm kräftig nach! Du musst schließlich abgesichert sein. Wenn er nicht teilen will, hat das mit Partnerschaft nichts zu tun, eher mit moderner Sklavenhaltung.

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London777  08.06.2024, 15:05
@London777

Als Unverheiratete min. 3 Jahre Betreuungsunterhalt, wenn Du allein für das Kind da bist und deswegen nicht arbeiten kannst.

Ansonsten stehen sich nach der Trennung Nichtverheiratete versorgungsrechlicht wie Fremde gegenüber: Einem unverheirateten Partner stehen nach dem Ende der Partnerschaft – anders als dem geschiede- nen Ehegatten – keine Unterhaltsansprüche wegen Krankheit, Alters, Erwerbslosigkeit oder Ausbildung zu. Ein Anspruch auf Unterhalt ergibt sich allein nach § 1615l BGB, wenn aus der Beziehung ein Kind hervorgeht.

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Trenne Dich und lass ihn Unterhalt für das Kind und Dich bezahlen (bis zum 3. Lebensjahr hast Du Anspruch auf Betreuungsunterhalt, unabhängig vom Unterhalt des Kindes).

Das ist keine Beziehung, was Ihr da führt. Nur Machtkämpfe ums Geld. Wie traurig!


JULES530 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 12:37

Ja ... hab ich ihm auch gesagt ob er wissen will wie er sonst da steht da müsste er viel mehr zahlen dann. Und ich hab das gefühl wenn ich mehr arbeiten gehe wird mir alles abgezogen da ich Steuerklasse 1 bin und dann müssten wir auch wiederum mehr für krippe zahlen

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Estrella06  08.06.2024, 19:42
@JULES530

Du bist alleine mit Kind bedeutend besser dran als mit so einem Geizknochen, bitte glaube mir das! Ich bin selbst alleinerziehend und würde nie auf die Idee kommen, mich auf so eine Konstellation einzulassen! Du wirst nur ausgenutzt! Er spart jeden Monat ordentlich Kohle und Du stehst mit nichts da, spielst noch die Putze und sexuelle Dienstleisterin für ihn. Ich habe auch Deine andere Frage gelesen und eigentlich ist die Sache sonnenklar!. Der verarscht Dich nach Strich und Faden! Sieh zu, dass Du wegkommst von dem!

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Würde ihm dann sagen das ein gemeinsamer Urlaub nicht möglich für Dich ist, da Du nicht genug Geld dafür hast.