Finanzamt, Heiraten?

3 Antworten

Das hat mit dem Aufenthaltstatus Deiner Frau nichts zu tun - jedenfalls nicht primär. Zum ändern der Steuerklasse muss die Eheschließung in Deutschland anerkannt werden. Am besten dazu Kontakt mit dem für Dich zuständigen Standesamt aufnehmen. Die können Dich da entsprechend beraten.


DerCaveman  19.06.2024, 05:27

Nicht die Anerkennung der Eheschliessung ist hier das Problem (warum sollte die auch nicht anerkannt werden?), sondern die Unmoeglichkeit einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung wenn nicht beide Ehepartner in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig sind.

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Das geht nur bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung und die ist nur moeglich, wenn beide Ehepartner in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig sind. Dazu muessen auch beide in Deutschland leben.


bienvenu 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 05:27

also ich muss warten

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Ganz einfach, das EStG regelt das eigentlich ganz klar

in die Steuerklasse IV (sowie in die III) gehören Arbeitnehmer, die:

  • verheiratet sind, wenn
  • beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und
  • nicht dauernd getrennt leben;

dies gilt auch, wenn einer der Ehegatten keinen Arbeitslohn bezieht und kein Antrag nach Nummer 3 Buchstabe a gestellt worden ist.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Mit Wohnsitz in Afrika besteht grundsätzlich keine unbeschränkte Steuerpflicht bei deiner Frau und folglich geht Steuerklasse 4 bzw 3 nicht.