Finanzamt Brief verstehe ich nicht?
Also habe vor kurzem per Elster Nachträgliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung beantragt und die wurde angenommen wie es aussieht (nach dem Brief zu beurteilen)
Jedoch verstehe ich nicht, was der Rest genau zu bedeuten hat, weswegen ich mal nach Hilfe fragen wollte
Text: ich genehmige Ihnen die Berechnung der Umsatzsteuer ab dem 01.03.2024 nach vereinnahmten Entgelten.
Soweit die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten genehmigt wurde, sind alle im Voranmeldungs- bzw. Besteuerungszeitrraum vereinnahmten Entgelte der Umsatzssteuer zu unterwerfen. Dazu gehören inbesondere Anzahlungen, Vorauszahlungen, und Abschlagzahlungen für später auszuführende Lieferungen.
Bei einem Wechsel von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten zur Bestuerung nach vereinnahmten Entgelten ist Folgendes zu berücksichtigen:
Die im Zeitpunkt des Wechsels der Besteuerungsart bereits versteuerten - aber noch nicht vereinnahmten - Entgelte für schon durchgeführte Lieferungen brauchen bei ihrer Vereinnahmung nicht mehr versteuert zu werden.
Würde mich über eine grobe "Übersetzung" freuen!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Also habe vor kurzem per Elster Nachträgliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung beantragt und die wurde angenommen wie es aussieht (nach dem Brief zu beurteilen)
Also ich lese das aus deiner Frage eher nicht heraus!
Hast du jetzt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen oder die sog. IST Besteuerung beantragt?
ich genehmige Ihnen die Berechnung der Umsatzsteuer ab dem 01.03.2024 nach vereinnahmten Entgelten.
Diese Satz sagt eigentlich nur aus das du nur das Geld, welches innerhalb des Jahres auch wirklich auf dein Konto/deine Kasse kommt berücksichtigen musst.
Ergo: Erst wenn der Kunde zahlt steigt der Umsatz.
Soweit die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten genehmigt wurde, sind alle im Voranmeldungs- bzw. Besteuerungszeitrraum vereinnahmten Entgelte der Umsatzssteuer zu unterwerfen. Dazu gehören inbesondere Anzahlungen, Vorauszahlungen, und Abschlagzahlungen für später auszuführende Lieferungen.
Das erklärt die sog IST Besteuerung noch mal etwas für dich, ich hoffe das ist verständlich.
Die im Zeitpunkt des Wechsels der Besteuerungsart bereits versteuerten - aber noch nicht vereinnahmten - Entgelte für schon durchgeführte Lieferungen brauchen bei ihrer Vereinnahmung nicht mehr versteuert zu werden.
Der Gegenpart zur IST-Besteuerung, ist die SOLL-Besteuerung.
Hierbei wird das versteuert was du vereinbart hast.
Sprich: Sobald die Rechnung geschrieben wurde wird auf den Umsatz die Steuer fällig.
Bei einem Wechsel von der IST auf die SOLL kann folglich nicht wirklich viel passieren hinsichtlich einer doppelten Besteuerung, andersrum natürlich umso mehr. Daher musst du beim Wechsel von der SOLL auf die IST Besteuerung die bereits versteuerten Umsätze nicht noch mal versteuern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
und die wurde angenommen wie es aussieht
Das kann man so nicht beurteilen, ob du da nicht vielleicht etwas falsch verstehst. Aus dem von dir genannten Text geht zumindest keine Kleinunternehmerschaft hervor.
ich genehmige Ihnen die Berechnung der Umsatzsteuer ab dem 01.03.2024 nach vereinnahmten Entgelten.
Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer dann fällig, wenn der Umsatz ausgeführt worden ist, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat (Soll Besteuerung).
Davon abweichend kann man unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abzuführen ist, wenn der Kunde auch seine Rechnung bezahlt hat (Ist Versteuerung). Das ist das, was dir das Finanzamt genehmigt hat.
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Ich nehme an, Du hast im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einmal angekreuzt, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, weil der Umsatz die Grenzen voraussichtlich nicht überschreitet. Zudem hast Du angekreuzt, dass Du einen Antrag auf IST-Versteuerung stellst.
Die Kleinunternehmerregelung muss nicht genehmigt werden, die kann man einfach so anwenden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die IST-Versteuerung hingegen ist genehmigungspflichtig bei einem Gewerbebetrieb. Was darunter zu verstehen ist, haben anTTraXX und Mungukun erklärt. Falls da noch etwas unklar ist, bitte nachfragen.
Wenn Du aber die Kleinunternehmerregelung sowieso in Anspruch nimmst, kann Dir die IST-Versteuerung erst einmal egal sein. Die würde ja nur eintreten, wenn Du die USt auch anmelden und abführen musst. Da sie aber genehmigt ist, darfst Du sie dann anwenden, wenn Du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entweder verzichten willst oder aber die Grenzen für die Anwendung überschreitest. Die Grenzen für die IST-Versteuerung liegen bedeutend höher als für § 19.