Feuerwerk/Pyrotechnik Klasse T1?
Ich habe mehrere dieser Seenotraketen von 1983 gefunden. An der BAM-Nummer ist zu erkennen, dass es sich um die Klasse T1 handelt. Artikel dieser Klasse waren früher frei verkäuflich. Jetzt gibt es ja P1 und P2. P1 ist frei verkäuflich, P2 nicht. In welche jetzige Klasse würde die Klasse T1 von früher fallen? Darf ich die Dinger besitzen oder am nächsten Silvester abfeuern?
3 Antworten
Nein, besser nicht. Da es sich wirklich nicht um Pyrotechnik für den Jahreswechsel handelt und das Herstellungsjahr sehr, sehr lange zurückliegt würde ich persönlich diese Raketen in einer Feuerwache oder einer Polizeistation abgeben. Ich würde damit wirklich gar keine Experimente und meine Gesundheit riskieren
Ich wäre mir aber keiner Schuld bewusst. Schließlich hätte ich sie (laut Fragesteller) nicht selbst erworben und/oder verwendet.
Da die Dinger vermutlich keine neue CE-Zulassung haben, sondern nur die alte BAM-Nummer, darfst Du heutzutage eigentlich gar nichts mehr mit ihnen außer sie zu besitzen. Nicht Verbringen, nicht Abgeben nicht zünden. Der Besitz selbst ist nicht strafbar, so ziemlich alles andere damit heutzutage schon. Auch wenn es absurd ist.
Sie an Silvester zu zünden dürfte allerdings der einfachste und günstigste Weg sein sie loszuwerden und die Chance erwischt zu werden ist minimal. Achte aber darauf sie sicher zu zünden. Vor allem falls Du nicht weißt wie sie gelagert wurde und ob sie noch sicher so funktioniert, wie sie es soll.
"Pyrotechnik der Klasse T1 darf von Personen über 18 Jahren ganzjährig erworben und auch verwendet werden, sofern diese ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden.
Das sind technische Zwecke im Rahmen von z.B. Bühnenshows, Film und Fotoaufnahmen, Simulationen, Musik und Showveranstaltungen und vieler anderer Möglichkeiten." ~https://www.pyrolager.de/kategorie-t1-technisches-feuerwerk
Scheint so als dürftest du sie verwenden auch an Silvester.
Genau das würde ich nicht tun. Gibt nämlich unter Umständen ne Anzeige.