Feuerwehreinsatz und Schloss wurde aufgebrochen?
Guten Tag,
ich habe seit kurzem eine neue Wohnung gemietet. In der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 1 Uhr, hat der Rauchmelder ausgelöst. Da die Wohnung noch eingerichtet werden musste, habe ich in dieser Zeit in meiner alten Wohnung geschlafen. Ein Nachbar hat nach einer halben Stunde die Feuerwehr gerufen, die daraufhin das Schloss aufbrechen musste, um in die Wohnung zu gelangen.
Die Feuerwehr hat ein neues Schloss eingebaut, und ich habe am nächsten Morgen die neuen Schlüssel bei der Polizei abgeholt. Es gab keinen Brand, und die Ursache für das Auslösen des Rauchmelders ist unklar. Ich war an dem Tag bis 23 Uhr in der Wohnung, und der Rauchmelder ging gegen 1 Uhr morgens los.
Nun habe ich bei der Hausverwaltung angerufen und erfahren, dass es sein könnte, dass ich die Kosten für das neue Schloss übernehmen muss. Sie müssen dies noch überprüfen, da es anscheinend bisher keinen solchen Vorfall bei ihnen gab.
Ist es rechtens, dass ich die Kosten für das neue Schloss übernehmen muss?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Grundsätzlich hat erst einmal niemand falsch gehandelt oder mutwillig einen Fehleinsatz verursacht. Der Nachbar hat völlig richtig gehandelt, als er die Feuerwehr gerufen hat, die Feuerwehr hat sich dann im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben Zutritt zur Wohnung verschafft.
Ob nun jemandem eine Fahrlässigkeit bei der Wartung des Rauchmelders zuzuschreiben ist, wage ich auch zu bezweifeln. Oft ist es einfach ein technischer Defekt, ein kleines Tier o.ä., wenn sich niemand in der Wohnung befindet.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der vermieteten Wohnung verantwortlich (§ 535 BGB) und hat eventuelle Schäden zu reparieren. Wodurch die Schäden entstanden sind, ist für die Instandsetzungspflicht meist unwichtig.
Dies kann er nur vom Mieter zurückfordern, wenn dieser durch sein Verhalten den Mietvertrag verletzt hat oder mutwillig den Schaden verursacht hat.
Vgl.
- https://www.promietrecht.de/Schaden/Schaden-an-der-Mietsache/durch-Fremde/Feuerwehr-Polizei-beschaedigt-Wohnungstuer-wer-zahlt-Schaden-E2780.htm
- https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm#:~:text=Wer%20zahlt%20die%20aufgebrochene%20T%C3%BCr,Eigent%C3%BCmer%20den%20Schaden%20ersetzt%20verlangen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe das klärt sich schnell und unkompliziert.
Der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht und muss das zahlen. Bzw. seine Versicherung halt.
Er kann dann versuchen, sich das Geld vom Mieter wiederzuholen, aber das ist nur gerechtfertigt, wenn der Mieter fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat, was bei dir ja wohl kaum der Fall war.
Vielen Dank für die Antwort. Das Einzige, was ich davor gemacht habe, war, zwei kleine Löcher zu bohren, um die Deckenlampen anzubringen, und das war fünf Tage vorher.
Erstmal gehört das in den Aufgabenbereich des Vermieters, diese muss das auch erstmal zahlen.
Wenn dir schuldhaftest Verhalten nachgewiesen werden kann, kann er die Kosten auf dich umlegen.