Feuerwehreinsatz und Schloss wurde aufgebrochen?

3 Antworten

Grundsätzlich hat erst einmal niemand falsch gehandelt oder mutwillig einen Fehleinsatz verursacht. Der Nachbar hat völlig richtig gehandelt, als er die Feuerwehr gerufen hat, die Feuerwehr hat sich dann im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben Zutritt zur Wohnung verschafft.

Ob nun jemandem eine Fahrlässigkeit bei der Wartung des Rauchmelders zuzuschreiben ist, wage ich auch zu bezweifeln. Oft ist es einfach ein technischer Defekt, ein kleines Tier o.ä., wenn sich niemand in der Wohnung befindet.

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der vermieteten Wohnung verantwortlich (§ 535 BGB) und hat eventuelle Schäden zu reparieren. Wodurch die Schäden entstanden sind, ist für die Instandsetzungspflicht meist unwichtig.

Dies kann er nur vom Mieter zurückfordern, wenn dieser durch sein Verhalten den Mietvertrag verletzt hat oder mutwillig den Schaden verursacht hat.

Vgl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Maxilon 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 14:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe das klärt sich schnell und unkompliziert.

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Der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht und muss das zahlen. Bzw. seine Versicherung halt.

Er kann dann versuchen, sich das Geld vom Mieter wiederzuholen, aber das ist nur gerechtfertigt, wenn der Mieter fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat, was bei dir ja wohl kaum der Fall war.


Maxilon 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 14:36

Vielen Dank für die Antwort. Das Einzige, was ich davor gemacht habe, war, zwei kleine Löcher zu bohren, um die Deckenlampen anzubringen, und das war fünf Tage vorher.

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Erstmal gehört das in den Aufgabenbereich des Vermieters, diese muss das auch erstmal zahlen.

Wenn dir schuldhaftest Verhalten nachgewiesen werden kann, kann er die Kosten auf dich umlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr