Muss ich den Gusl vollziehen, wenn ich einen feuchten Traum hatte, aber keine Flecken in meiner Unterhose gehabt habe (es war trocken)?

1 Antwort

Nein, schau hier. Der Gusl ist mit Konsens verpflichtend, wenn

  • Samenflüssigkeit austritt im wachen oder im Schlafzustand (feuchter Traum)
  • es zum Eindringen in die Frau kommt (auch ohne Ejakulation)
  • die Menstruation beendet ist oder sie entbunden hat