Muss ich den Gusl vollziehen, wenn ich einen feuchten Traum hatte, aber keine Flecken in meiner Unterhose gehabt habe (es war trocken)?
1 Antwort
Nein, schau hier. Der Gusl ist mit Konsens verpflichtend, wenn
- Samenflüssigkeit austritt im wachen oder im Schlafzustand (feuchter Traum)
- es zum Eindringen in die Frau kommt (auch ohne Ejakulation)
- die Menstruation beendet ist oder sie entbunden hat