Fernseher Fehler?

3 Antworten

Reklamiere das Teil, solange du noch in den ersten sechs Monaten nach Kauf des Gerätes bist! Dann ist es für dich deutlich leichter das durchzusetzen.


Anonym293402  03.11.2020, 16:50

Wieso sollte das so sein. Wenn es ein bekannter Hersteller ist hat er sowieso 2 Jahre Garantie und da ist das absolut kein Problem.

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T3Fahrer  03.11.2020, 17:22
@Anonym293402

Weil in den ersten 6 Monaten automatisch davon ausgegangen wird, dass der Defekt schon bei Kauf vorlag - je nach Hersteller kann der sich danach zumindest viel einfacher querstellen.

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Anonym293402  03.11.2020, 18:34
@T3Fahrer

Innerhalb der freiwilligen Garantie ist das völlig egal wann der defekt vorhanden war. Und Recht auf Nachbesserung hat der Hersteller gesetzlich immer.

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T3Fahrer  03.11.2020, 19:41
@Anonym293402

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass es später nicht mehr ginge, aber warum unnötig in eine ungünstigere Ausgangsposition bringen? Warum auf eine freiwillige Garantie des Herstellers verlassen, die deutlich weniger umfassen kann und andere einschränkendere Vorgaben machen kann als die gesetzliche Gewährleistung?!

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Anonym293402  03.11.2020, 19:53
@T3Fahrer

Weil es mehr oder weniger das gleiche ist und das Ergebniss definitiv das gleiche.

Ich kenne auch keine Herstellergarantie die irgendwas eunschränkt außer eindeutiges Eigenverschulden. Das bekommst du auch in der Gewährleistung nicht durch.

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T3Fahrer  03.11.2020, 21:05
@Anonym293402

Die sind eben regelmäßig nicht deckungsgleich. In der Garantie werden regelmäßig ganze Baugruppen ausgeschlossen oder Vorgaben zur Nutzung oder ähnlichem gemacht. Ich würde mich jedenfalls nicht auf der Garantie ausruhen wollen. Bevor ich mich gar nicht beim Hersteller bei einem Defekt melden würde, würde ich es selbstverständlich damit versuchen. Aber wenn ich in den ersten sechs Monaten problemlos von dieser 6-Monatsfrist in Bezug auf die Gewährleistung Gebrauch machen kann und damit deutlich besser und sicherer dastehe, muss ich doch nicht schauen, ob der Hersteller mir seine freiwillige Gunst zu Teil werden lässt…

Ich meine, wenn die sechs Monate um sind, kein Thema, selbstverständlich probiert man es dann auch so. Aber wenn ich weiß, dass die ersten sechs Monate sich dem Ende nähern und ich die sechs Monate durch Klüngelei verpassen könnte, dann sollte ich mich doch sputen. Wenn man nicht gerade die Hammerschläge auf dem Gerät von dir sieht, dann wird in diesen sechs Monaten ja nahezu alles instandgesetzt. Das ist danach nicht mehr so.

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Anonym293402  03.11.2020, 21:11
@T3Fahrer

Ich Arbeite seit 10 jahren in der Branche. Sowas hab ich noch nicht erlebt das irgendwas, außer deutliches Eigenverschulden, nicht instandgesetzt wurde.

Besondere ausschlüsse außer völlig logische wie nicht unter Wasser tauchen, selbstverschulden oder gewerbliche Nutzung kenne ich keine.

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T3Fahrer  03.11.2020, 21:40
@Anonym293402

Ich hatte vor einiger Zeit ziemlichen Ärger mit einem Navigationssystem der Firma Falk bei Media Markt. Das war ein Theater sondergleichen.

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Anonym293402  03.11.2020, 21:43
@T3Fahrer

Gibts sowas noch? navigationssysteme haben doch keine Daseinsberechtigung mehr. Was war denn damit?

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T3Fahrer  03.11.2020, 22:02
@Anonym293402

Wie gesagt, liegt ein paar Jahre zurück. Das hatte irgendwelche Software Probleme, hat sich aufgehängt, ließ sich nicht starten, ist abgestürzt. Eigentlich konntest du das Teil überhaupt nicht gebrauchen, weil du mittig auf irgendeiner langen Route plötzlich ohne dagestanden bist, weil das Teil nicht lief und nicht zum weiterarbeiten zu bewegen war.

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Ist der Streifen auch nach Neustart auch im Menü sichtbar ist das Gerät defekt.