Ferienjob/Minijob (Bürgergeld Eltern)?

4 Antworten

Vereinfacht gesagt gibt es für „Schüler-Jobs“ einen erhöhten monatlichen Grundfreibetrag von 538€. Einkommen aus Ferienjobs wird sogar gar nicht angerechnet.

Bei Bürgergeld wurde das ganze neu angepasst, dir bleibt somit deutlich mehr übrig.


Als Schüler unter 25 darfst Du mindestens 520 € mtl. anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Ein Ferienjobverdienst hingegen ist nach meiner Kenntnis aktuell anrechnungsfrei.

https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-mit-15-einen-nebenjob-machen-und-nebenbei-abi-machen-also-vollzeitschule

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Seit Juli 2023 dürfen Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Darüber hinaus gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Schüler dürfen in den Ferien in einem Ferienjob unbegrenzt verdienen.

Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.