Fenster in gewerblichen Räumen undicht - wer zahlt? VM will neues einbauen ich soll mich beteiligen

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Hallo, der Vermieter muß die Fenster reparieren oder wenn dieses nicht geht, halt auf seine Kosten erneuern. Er ist haftbar für evtl. Erneuerungen und Erhaltungen. Nur bei Kleinreparaturen bis zu einer niedrigen Gesamtsumme im Jahr für alle zusammen ist mitunter, je nach Vertrag, der Mieter Zahluingspflichtig. ( Meist bis zu 250 Euro im Jahr insgesamt.) Abgenutzte Dinge oder Bauteile oder verschlissene muß der Vermieter bezahlen. Mfg HT

das ist ja wohl ein Mangel. Auch bei Gewerbemietverträgen gilt die Mangelfreiheit. Das darf V allein bezahlen.

Das ist ausschließlich Sache des Vermieters.

ich hätte auch gerne solche Mieter , die sich an neuen Fenstern und Türen beteiligen. Ja , man kann es ja mal versuchen.

Das ist Vermietersache. Erkundige dich beim Mieterschutzbund.