Hallo, der Vermieter muß die Fenster reparieren oder wenn dieses nicht geht, halt auf seine Kosten erneuern. Er ist haftbar für evtl. Erneuerungen und Erhaltungen. Nur bei Kleinreparaturen bis zu einer niedrigen Gesamtsumme im Jahr für alle zusammen ist mitunter, je nach Vertrag, der Mieter Zahluingspflichtig. ( Meist bis zu 250 Euro im Jahr insgesamt.) Abgenutzte Dinge oder Bauteile oder verschlissene muß der Vermieter bezahlen. Mfg HT

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