Felgen mit ABE in Kombination mit Spurplatten - Eintragung?
Moin,
mein Kumpel hat sich neue Felgen gekauft mit einer ABE. Laut Felgen Shop passt ohne Einschränkungen.
Gestern dann die Reifen auf die Felgen aufgezogen und siehe da, passt nicht. Felge schleift am Bremssattel. Also nochmal in der ABE nachgeschaut und siehe da, nicht zugelassen mit der größeren Bremsanlage, welche verbaut ist.
Nun möchten wir mit Hilfe von Spurplatten den Platz schaffen, dass die Felge passt. Bestellte Spurplatten haben ebenfalls Teilegutachten.
Deshalb wollte ich hier nochmal Fragen, ob das ganze, vorausgesetzt Felgen passt/schleift nicht und guckt nicht zu weit raus, möglich ist, die Kombination einzutragen oder aufgrund von ABE es umständlicher seien wird.
Ich danke im Voraus!
2 Antworten
Die Kombination muss unbedingt eingetragen werden es sei denn die wird ausdrücklich in der ABE erwähnt
Ja, das ist mir klar. Meine Frage war eher daraufbezogen, ob es ein Problem darstellt, dass es eigentlich eine ABE für eine andere Bremsanlage ist.
Würden denn die Spurplatten das Problem überhaupt lösen? Nur weil die Felgen dann einige Millimeter weiter außen sind, ändert sich der Innendurchmesser der Felge nicht sehr.
Das Problem mit dem Bremssattel wird es auf jeden Fall lösen. Bezüglich Platz zur Karosserie und wie sehr der Reifen nach außen absteht kann ich erst gucken, wenn die Spurplatten montiert ist.
Mir gehts es eher darum, ob das ein Problem darstellt mit der Eintragung, weil die Bremsanlage ja eigentlich ausgeschlossen ist. Mit der Spurplatte wäre diese jedoch dann passend.