Feldjäger/MP?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie haben im Zivilen Bereich keinerlei Polizeiliche Rechte. Sie dürfen also in dem Maße eingreifen wie jeder andere Mensch auch. Z.B:

  • Nach StPO: § 127 Vorläufige Festnahme
  • In Notwehr für sich oder jemand anderen Handeln. (StGB §32)
  • Evtl Handlungen die durch StGB §34 und StGB §35 Abgedeckt sind.

biolekia1  20.02.2021, 10:59

Alles richtig was du schreibst, mit einer Ergänzung. In besonderen Fällen können Feldäger einen militärischen Sicherheitsbereich einrichten und haben dort dann erweiterte Befugnisse (siehe die vergangenen Hubschrauberabstürze)

Von Experte ponter bestätigt

Sie dürfen in der Form eingreifen, wie das jedermann kann, ihre Dienstwaffe kann dabei Hilfsmittel sein, wenn es um Notwehr oder Nothilfe geht.

Ansonsten haben die außerhalb ihrer hoheitlichen Aufgaben keine Polizeibefugnisse

Jeder darf bei einer Straftat eingreifen.

Die Feldjäger haben im zivilen Bereich nichts zu sagen