Feldjäger/MP?
Hallo,
Ich habe vorhin mit einem Freund über Folgendes diskutiert:
- Dürfen Feldjäger bei einer Straftat im Zivilen Raum eingreifen oder müssen sie die Polizei informieren? Wenn ja was dürfen Sie alles, z.b Einsatz der Dienstwaffe.
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Sie haben im Zivilen Bereich keinerlei Polizeiliche Rechte. Sie dürfen also in dem Maße eingreifen wie jeder andere Mensch auch. Z.B:
- Nach StPO: § 127 Vorläufige Festnahme
- In Notwehr für sich oder jemand anderen Handeln. (StGB §32)
- Evtl Handlungen die durch StGB §34 und StGB §35 Abgedeckt sind.
Alles richtig was du schreibst, mit einer Ergänzung. In besonderen Fällen können Feldäger einen militärischen Sicherheitsbereich einrichten und haben dort dann erweiterte Befugnisse (siehe die vergangenen Hubschrauberabstürze)
ponter
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Bundeswehr
Sie dürfen in der Form eingreifen, wie das jedermann kann, ihre Dienstwaffe kann dabei Hilfsmittel sein, wenn es um Notwehr oder Nothilfe geht.
Ansonsten haben die außerhalb ihrer hoheitlichen Aufgaben keine Polizeibefugnisse
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Bundeswehr
Jeder darf bei einer Straftat eingreifen.
Die Feldjäger haben im zivilen Bereich nichts zu sagen