Fehltage ZFA BAYERN?
Hallo,
ich mache eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Bayern und stehe kurz vor dem zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP2). Ich möchte wissen, wie viele Fehltage insgesamt während der Ausbildung erlaubt sind und ob es eine genaue Aufteilung zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb gibt. Gibt es eine maximale Anzahl an Fehltagen, die ich für die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht überschreiten darf?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort
Es gibt keine offizielle Regelung für Fehltage. Geht ja auch gar nicht, man kann nichts dafür, wenn man ausfällt.
Aber klar, in der Ausbildung müssen einem diverse Sachen vermittelt werden, daher gibt es die Faustregel 10% darf man fehlen und trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Wie gesagt, das ist eine Faustregel, kein Gesetz. Jemand der 40 Tage im Jahr krank war, kann die Zulassung zur Prüfung bekommen, jemand der 20 Tage krank war nicht.
Entscheidungen hierzu trifft dein Ausbilder. Wenn du einen Unfall hast und mehrere Monate ausfällst, wirst du üblicherweise erst die Prüfung zum Termin 6 Monate später bekommen. Wenn du einfach nur viel "regulär" krank bist, ist es deinem Ausbilder überlassen, ob er dich zur Prüfung schickt oder nicht.
Ein Unterschied zwischen Berufsschule und Betrieb wird hier tatsächlich nicht gemacht. Gilt beides in gleicher Maßen zur Arbeitszeit.