Fehltage ZFA BAYERN?

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Es gibt keine offizielle Regelung für Fehltage. Geht ja auch gar nicht, man kann nichts dafür, wenn man ausfällt.

Aber klar, in der Ausbildung müssen einem diverse Sachen vermittelt werden, daher gibt es die Faustregel 10% darf man fehlen und trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Wie gesagt, das ist eine Faustregel, kein Gesetz. Jemand der 40 Tage im Jahr krank war, kann die Zulassung zur Prüfung bekommen, jemand der 20 Tage krank war nicht.

Entscheidungen hierzu trifft dein Ausbilder. Wenn du einen Unfall hast und mehrere Monate ausfällst, wirst du üblicherweise erst die Prüfung zum Termin 6 Monate später bekommen. Wenn du einfach nur viel "regulär" krank bist, ist es deinem Ausbilder überlassen, ob er dich zur Prüfung schickt oder nicht.

Ein Unterschied zwischen Berufsschule und Betrieb wird hier tatsächlich nicht gemacht. Gilt beides in gleicher Maßen zur Arbeitszeit.