Fehlender Schutzleiter an Zuleitung?

1 Antwort

Als es noch keinen Schutzleiter (grűn gelb) gab hat man die Nullung mit dem grauen Draht vorgenommen.

Im Prinziep ist das heute immer noch das gleiche. Der Schutzleiter und Neutralleiter sind im Hausanschlusskasten verbunden.

Du kannst deine Lampe auch mit der Nullung versehen. Das geht aber nur wenn kein FI vor den Sicherungen ist, der fällt sonst immer.


Klamawo 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:37

Danke für die Antwort!

FI ist vorhanden! Heißt das, dass die Variante, die ich in meiner Frage formuliert habe, nicht funktioniert?

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Blume8576  08.12.2019, 15:49
@Klamawo

Du schreibst das bei einigen Lampen die Nullung gemacht wurde.

Kann sein das der FI nicht fûr alle Stromkreise ist, zb nur fûr das Bad .

Mehr wie ausprobieren bleibt dir jetzt nicht űbrig

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Minijobopa  08.12.2019, 16:24
@Klamawo

Bei vorhandenem FI dürfte es mit der Nullung nicht klappen.

Streng genommen müsstest du eine 3 adrige Zuleitung verlegen.

Die Verbindung des SL anschlusses mit dem Metallpfahl kannste dir schenken da ohnehin eine metallische Verbindung des Gehäuses mit dem Mast besteht.

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realistir  09.12.2019, 10:53

Du hast überhaupt keine Ahnung. Die klassische Nullung ist verboten.

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Blume8576  09.12.2019, 20:40
@realistir

Soll er sein Haus jetzt abreisen?

Weist du was Bestandschutz ist?

Alles was nach Norm gebaut wurde ist weiterhin erlaubt solange die Nutzung nicht geändert wird. Er ersetzt eine alte Lampe durch eine neue....

Wir haben eine Denkmalgeschűtzte Jugendstiel Villa renoviert. Die Wände durften teilweise nicht zerstört werden. Dort blieben sogar alte Leitungen mit Stoffummantelung drinn.

Mich hat es gewundert, aber da ich nicht dir die Haftung dafûr habe kann es mir egal sein. ..

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realistir  09.12.2019, 23:48
@Blume8576

Du legst das Wort Bestandsschutz falsch aus. Bestandsschutz gibt es nur im Baurecht, sonst nirgends.

In der Elektrotechnik gilt, was zum Zeitpunkt X den üblichen Vorschriften entsprach, wird nicht automatisch durch neue Vorschriften ungültig.
Verbote gelten aber sinngemäß.

Die damals klassische Nullung wurde verboten, weil es tödliche Unfälle gab!
Erst durch diese tödlichen Unfälle kam man auf die Gründe und erfand dann den Schutzleiter! Dieser ist sinngemäß zwar auch eine klassische Nullung, aber mit einer extra separaten Leitung namens Schutzleiter. Der Klemmpunkt dieser neuen Nullung ist der Verbindungspunkt von Neutralleiter und Schutzleiter im Zählerschrank.

Verboten ist die klassische Nullung an ortsveränderlichen Geräten.

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Blume8576  10.12.2019, 21:45
@realistir

Bei uns in der Firma (130 Leute ) war ein Staatlich vereidigter Sachverständiger der uns 3 stunden ûber " Bestandschutz " bei Elektrik " aufgeklärt " hat . Der leitet sich aus dem Baurecht ab.

Eine Gewisse Grauzone durch Auslegungssache ist wohl gegeben.

Da seine Lampe wohl nicht ortsveräderlich ist , wenn sie an der Wand oder Decke montiert, ist kann er sie Nullen.

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realistir  11.12.2019, 00:22
@Blume8576

In meinem ehemaligen Betrieb gibt es 6000 Mitarbeiter. Dieser Betrieb sendet regelmäßig gewisse Fachleute zu gewissen Berufsgenossenschaften.
Ich sehe in einer Nullung einer Wand- oder Deckenlampe keinerlei Notwendigkeit.

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Klamawo 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 15:08
@realistir

Lieber realistir, herzlichen Dank für Deine Feststellung. Glaubst Du ich hätte diese Forum bemüht, wenn ich Ahnung hätte??

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Blume8576  21.12.2019, 07:45
@realistir

Wenn diese Lampe ein Gehäuse aus Metall hat machst du keine Nullung?

Was passiert wenn die Phase das Gehäuse berűhrt und Spannung am Gehäuse anliegt und jemand die Lampe berűhrt. ....

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realistir  21.12.2019, 12:20
@Blume8576

Ich schaue mir jede Lampenfassung an, die ich anschließe. Ich kann dann beurteilen ob diese Fassung einen Schutzleiter-Anschluss braucht und dann hoffentlich auch hat. Dann bekommt diese Fassung auch einen Schutzleiter, sonst kommt die ohne aus.

Wie beurteilst du denn Lampenfassungen die deiner Meinung unbedingt einen Schutzleiteranschluss haben müssen und hoffentlich dann auch haben?
Das vermutlich bestehende Problem bei solchen Sachen ist die meist fehlende Kabel-Zugentlastung! Dafür ist der Hersteller der Lampe zuständig und normalerweise dürfte keine Lampe mit einem zu hohen Risiko auf den Markt kommen dürfen.

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