Familienstand „unbekannt“?

3 Antworten

unbekannt ist demjenigen sein Familienstand aber wohl nicht.

es gibt nur: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, getrennt lebend

Und das weiß jeder.

Das heißt, dass man nicht weiß ob du verlobt, verheiratet oder ledig bist.

Unbekannt = man kennt ihn nicht, den Familienstand


Kiki73669 
Fragesteller
 02.07.2023, 00:03

kann Die Person das so in den Schreiben, schreiben lassen oder gehen die Anwälte einfach davon aus und schreiben dann unbekannt ?

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GutenTag2003  02.07.2023, 00:06
@Kiki73669

Unbekannt = man weiß es nicht, man hat keine Information, keine Belege usw.

Bei Anwälten ist das durchaus üblich, bevor sie eine falsche, unzutreffende Behauptung aufstellen.

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