Familienstand „unbekannt“?
Hallo, ich hab eine Frage.. und zwar was hat das zu Bedeuten, wenn beim Familienstand „unbekannt“ steht?
3 Antworten
unbekannt ist demjenigen sein Familienstand aber wohl nicht.
es gibt nur: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, getrennt lebend
Und das weiß jeder.
Das heißt, dass man nicht weiß ob du verlobt, verheiratet oder ledig bist.
Unbekannt = man kennt ihn nicht, den Familienstand
GutenTag2003
02.07.2023, 00:06
@Kiki73669
Unbekannt = man weiß es nicht, man hat keine Information, keine Belege usw.
Bei Anwälten ist das durchaus üblich, bevor sie eine falsche, unzutreffende Behauptung aufstellen.
kann Die Person das so in den Schreiben, schreiben lassen oder gehen die Anwälte einfach davon aus und schreiben dann unbekannt ?