Fahrzeugschein verloren was ist mit Eintragungen?

2 Antworten

Du brauchst, selbst wenn Du bspw. den Schein „umtauschst“ das Gutachten/ABE für den Eintrag. Ist zwar ggf. abhängig von der jeweiligen Zulassugsbehörde, aber ich würde davon ausgehen, dass Du die Unterlagen benötigst.

Wenn es kein absoluter Individualumbau war, solltest Du Gutachten/ABE doch vom Hersteller der Teile bekommen können.

Wenn in der ZB Teil I unter Nr.22 eingetragen, dann ist dies im System hinterlegt und auch bei einer Neuausstellung der ZB Teil I vorhanden.