Fahrzeug ohne Fahrzeugschein!

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als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das geht nicht, weil die außerbetriebsetzung in der zulassungsbescheinigung teil I (kfz-schein) eingetragen wird. je nach zulassungsbehörde muss der fahrzeughalter eine verlusterklärung ausfüllen oder eine eidestattliche versicherung abgeben. die zulassungsbehörde wird dann einen neuen kfz-schein ausstellen, kosten: 5,90 euro für die außerbetriebsetzung, 11,70 für den neuen schein. wenn du eine eidesstatt abgeben musst, noch 30,70 euro.

Nicht direkt, Du (bzw der aktuelle Halter) mußt den als verloren melden, bekommst einen neuen und kannst dann abmelden.

Wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, existiert kein Fahrzeugschein. Zum Anmelden benötigst du den Brief. Fehlt allerdings dieser, dann hast du ein Problem.


TransalpTom  23.11.2012, 17:17

Nein, es eistiert IMMER ein Fahrzeugschein bzw Zulassungsbescheinigung Teil I. Dafür gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr.

Ja, Du brauchst in der Regel nur den Fahrzeugbrief.


maikel196  19.02.2013, 11:31

falsch !! aber egal !! in einigen bundesländern kannst du nur mit schein stilllegen