Fahrschulwechsel, Übernahme der Kosten?

3 Antworten

und bekommt jetzt seit paar Monaten keine Fahrstunden mehr.

Wenn deine Freundin so lange wartet, ist es ihre eigene Schuld, ganz einfach.

Muss die alte Fahrschule haften? Sie kann ja nichts dafür.

Hört sich nach einer juristischen Frage an. Und das wird dann wahrscheinlich auch teurer als die 300€ Wechselgebühr und im Falle eines Rechtsstreits würde das bis November auch nicht geklärt werden können.

Außerdem habe ich von 300€ Wechselgebühr noch nie was gehört. Eine Bekannte von mir hatte auch die Fahrschule gewechselt bzw. ich hatte das organisiert und da war von Wechselgebühr keine Rede. Ansonsten musste sie natürlich alle anfallenden Kosten bei der neuen Fahrschule zahlen.

Aber was den Ablauf bzw. Verfall von Fristen betrifft, ich denke da kann die Fahrschule nicht für haftbar gemacht werden. Außer sie hatte vertraglich zugesichert das deine Freundin vor Ablauf der Frist ihren Führerschein hat. Aber ich denke auf so was würde sich keine Fahrschule einlassen. Außerdem ist es die Sache deiner Freundin wenn sie die Fahrschule wechselt. Denke also nicht das man da Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Nein, sie muss nicht haften, denn auch die alte Fahrschule kann nichts dafür, dass er krank geworden ist. Wenn es so dringend und eilig ist, muss man selbst für evtl. Mehrkosten aufkommen. Dafür kann ja die Fahrschule nichts, wenn man da eine Art Deadline hat.


Totti80 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:41

Was heißt Deadline. Jeder Fahrschüler hat halt nun mal nur 1 Jahr Zeit nach der Theorie. Die Deadline hat sie ja nicht aufgestellt. Danach muss sie die komplette Theorie wiederholen.

Und das die alte Fahrschule nichts dafür kann ist klar (jeder kann mal krank werden). Aber dafür sind sie ja versichert und müssten sowas dann doch über die Versicherung übernehmen...

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Totti80 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:46
@123Juulia123

Weiß nicht. Meine nur das natürlich jede Fahrschule versichert ist.

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