Fahrschule: Verfall der Theoriestunden?

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Ist in deinem Vertrag geregelt, aber eigentlich verfallen die Stunden nicht einfach so. Wenn du alle nötigen Theoriestunden gehabt hast, kannst du jetzt hingehen und sagen du möchtest zur theoretischen Prüfung angemeldet werden. Die haben das ja schriftlich, ob und wieviele Theoriestunden du mitgemacht hast.

Die theoretische und die praktische Prüfung dürfen nicht länger als 1 Jahr auseinander sein.


DBane 
Fragesteller
 29.04.2011, 15:07

Alles klar vielen Dank!

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Nach der letzten Theoriestunde, die nicht länger als ein Jahr von der ersten entfernt sein soll, muß Dir Deine Fahrschule die: Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht ausstellen. Darin wird die Teilnahme an den (z.B. Klasse B) 12 Grundstoff und den 2 klassenspezifischen Unterrichten bescheinigt und die Theorieausbildung abgeschlossen. Diese Bescheinigung, benötigt der TÜV/DEKRA als Nachweis, das Du die Voraussetzungen zur Prüfung erfüllst. Gültigkeit: 2 Jahre (zur Teilnahme an der Theo-Prüfung.) 

Wenn Du die theorethische Prüfung bestanden hast, hast Du 1 Jahr Zeit fir Praktische abzulegen, danach mußt Du die Theorie auch wieder machen.

Ferner müßen beide Prüfungen ab der Antraggenehmigung bei der Führerscheinstelle abgelegt werden , ansonsten muß dor der Antrag auf Erteilung einer Faherlaubnis neu gestellt werden.  


DBane 
Fragesteller
 29.04.2011, 15:02

Ja die Theoretische Prüfung habe ich ja noch nicht gemacht. Ich habe bisher nur die Stunden. Gilt das dann auch mit dem 1 Jahr?

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Schlauerfuchs  29.04.2011, 15:21
@DBane

Wenn Du die Prüfung innerhalb eines Jahres ablegst und die Praktische Prüfung auch bei der Fahrschule machst, wird ies sicher so koland sein dass Du die Theriegebühr nicht nochmal zaheln mußt.

Vieleicht solltest Du Dich vor der Prüfung zur Affrischung doch nochmal eiene Doppelstunde inm die Theorie reinsetzen.

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genau das gleiche hätte ich dir auch geantwortet. aber warum fragst du nicht direkt bei der fahrschule nach? nur so hast du 100% gewissheit.

die theo stunden gelten 2 jahre, aber eine bestanden theo prüfung gilt dann nur 1 jahr, in der zeit musst du also du deine fahrprüfung bis dahin abgelegt und bestanden haben