Wann verfallen Fahrstunden / Theorie Stunden?

3 Antworten

Hallo Barbara

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

so steht es in der FeV

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm

was die anderen User gemeint haben ist das Jahr, das zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung liegen darf.

du kannst also nach Anmeldung bei deiner Fahrschule 24 Monate Zeit lassen um die Prüfungen abzulegen.

du musst also innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung in deiner Fahrschule deine zwei Prüfungen abgelegt haben

Sobald du beim TÜV angemeldet bist, hast du ein Jahr Zeit, die theoretische Prüfung abzulegen. Wenn du diese bestanden hast, hast du ab diesem Tag nochmal ein Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu bestehen.


Mit der Anmeldung beim TÜV zur Fahrprüfung und Abgabe der Passbilder... hast du ein Jahr Zeit, diese Prüfung abzulegen... TIPP: Im Ausland kannst du oft recht einfach einen Führerschein machen, den du dann einige Zeit hier in D weiter (zum Üben!) nutzen kannst. Dann aber wird eine Prüfung in D nötig.


ginatilan  12.11.2013, 11:51

Mit der Anmeldung beim TÜV zur Fahrprüfung und Abgabe der Passbilder... hast du ein Jahr Zeit, diese Prüfung abzulegen...

mit der Anmeldung in der Fahrschule hat er 2 Jahre Zeit seine zwei Prüfungen abzulegen

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