Antwort
Um es richtig zu stellen, die Frage beinhaltet Pflichtstunden, Sonderfahrten wie Autobahn, Nachtfahrt oder Überlandfahrt sind hier nicht berücksichtigt. Es ist normal das man nicht sofort damit anfängt. Ich weis das Sonderfahrten auch bei den Pflichtstunden dabei sind, hier aber ausgeschlossen, da dies wirklich im ermessen des Fahrlehrers liegt.